Deutschland

Namensrecht: Das gilt künftig für Ehepaare und Kinder

Wollten Verheiratete einen gemeinsamen Nachnamen tragen, mussten sie sich bisher für den Namen des Ehepartners oder der Ehepartnerin entscheiden. Das soll sich nun ändern.

Wer seinen Namen etwa bei Heirat oder Adoption ändert, bekommt mehr Entscheidungsfreiheit.
Wer seinen Namen etwa bei Heirat oder Adoption ändert, bekommt mehr Entscheidungsfreiheit.Christin Klose/dpa

Wer seinen Namen etwa bei Heirat oder Adoption ändert, bekommt mehr Entscheidungsfreiheit. Der Bundestag stimmte am Freitag in Berlin mit den Stimmen der Regierungsfraktionen SPD, Grüne und FDP für eine Reform des Namensrechts. Die AfD votierte dagegen. Ein Überblick über die Neuerungen – und was diese für Ehepaare bedeuten.

Namen in der Ehe: Das gilt in Zukunft

Ehepaare sollen künftig bei der Hochzeit oder später laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGS) grundsätzlich einen gemeinsamen Familiennamen, den sogenannten Ehenamen, wählen, der von beiden geführt wird. Bestimmen die Ehegatten keinen, so führen sie ihren zur Zeit der Eheschließung geführten Namen auch danach. Gemäß bislang geltendem Recht kann nur ein Ehepartner einen Doppelnamen führen, Kinder können das in der Regel nicht.

Eheleute, die nur einen einzigen Ehenamen wählen wollen, können dies weiterhin tun. Neu ist aber, dass Verheiratete künftig auch Doppelnamen als Ehenamen führen dürfen – im Regelfall verbunden durch einen Bindestrich, auf Erklärung der Eheleute aber auch ohne Bindestrich.

Namensrecht: Wie ist es bei Kindern geregelt?

Der Doppelname soll standardmäßig auch zum Geburtsnamen eines Kindes werden, sofern die Eltern keinen Geburtsnamen festgelegt haben. Scheidungs- und Stiefkinder können künftig eine Namensänderung von Mutter oder Vater unkompliziert für sich übernehmen, wie Justizminister Marco Buschmann (FDP) erklärte. Volljährige Kinder können vom Nachnamen eines Elternteils zum Nachnamen des anderen Elternteils wechseln.

Welche Änderungen zielen auf einzelne ethnische Minderheiten?

Die Bundesregierung will der Selbstbestimmung und Inklusion von Menschen Rechnung tragen, in deren Kulturkreisen Familiennamen traditionell nach dem Geschlecht abgewandelt werden. Diese Option sieht das neue Gesetz nun vor. Damit ist beispielsweise für die sorbische Volksgruppe die Anfügung der Endung „-owa“ und „-ina“ bei Frauen möglich.

Die friesische Minderheit bekommt neue Möglichkeiten, ihre Tradition und Herkunft in abgeleiteten Namen abzubilden – etwa der Nachname „Jansen“, wenn der Vorname des Vaters „Jan“ lautet. Auch Namensgebungen nach dänischer Tradition, die den Familiennamen eines nahen Angehörigen berücksichtigen, sind möglich. Entgegen der Tradition können jeweils auch weibliche Namen als Ausgangspunkt gewählt werden.

Die neuen Regelungen sollen ab dem 1. Mai 2025 gelten. Es geht dabei nur um Namensänderungen mit familiärem Bezug, die im bürgerlichen Recht geregelt sind, also Fragen, die sich durch Heirat, Scheidung, Geburt oder Adoption ergeben.

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