Maßregelvollzug

Nach Verdacht von Kindesmissbrauch: Brandenburg prüft Psychisch-Kranken-Gesetz

In einem Maßregelvollzug in Brandenburg soll es einen schweren Fall sexuellen Missbrauchs gegeben haben. Nun prüft das Gesundheitsministerium Hausordnungen und Besuchsregeln.

In einem Maßregelvollzug in Brandenburg soll es einen schweren Missbrauchsfall gegeben haben.
In einem Maßregelvollzug in Brandenburg soll es einen schweren Missbrauchsfall gegeben haben.Patrick Pleul/dpa

In Brandenburg an der Havel ist der Verdacht eines schweren Missbrauchsfalls im Maßregelvollzug bekannt geworden. Das Landesgesundheitsministerium lässt nun ein Gutachten erstellen, um zu prüfen, ob es Änderungsbedarf im Psychisch-Kranken-Gesetz des Landes gibt. Das sagte SPD-Landtagsfraktionschef Björn Lüttmann nach einem Besuch von Gesundheitsministerin Britta Müller (BSW) in der Fraktion.

Dabei sollen unverzüglich die gesetzlichen Regelungen, die Hausordnungen sowie die Besuchsregelungen untersucht werden, wie ein Sprecher des Ministeriums mitteilte. „Wir prüfen, ob diese Regelungen noch der aktuellen Situation entsprechen und ob sie mit der geltenden Gesetzeslage übereinstimmen.“

Ärztliche Leitung fristlos gekündigt

Vergangene Woche war bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft Potsdam gegen einen Untergebrachten in dem Maßregelvollzug wegen des Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes ermittelt.

Im Maßregelvollzug werden Straftäter untergebracht, die aufgrund ihrer Erkrankung nicht oder nur vermindert schuldfähig sind. Sie sollen in der forensischen Psychiatrie behandelt und die Öffentlichkeit vor ihnen geschützt werden. In der Einrichtung am Standort Brandenburg/ Havel können nach Angaben des Gesundheitsministeriums 131 Patientinnen und Patienten untergebracht werden.

Das Gesundheitsministerium hatte nach Bekanntwerdens des Missbrauchsvorwurfs am 3. November der ärztlichen Leitung der Klinik fristlos gekündigt. Es handelt sich um zwei Mitarbeiter. Auf die Frage, welche Hilfe das Land dem mutmaßlichen Opfer zukommen lasse, verwies das Gesundheitsministerium zunächst auf allgemeine im Internet veröffentliche Hilfen für Opfer von strafbaren Handlungen in Brandenburg. Mit weiteren Angaben zu dem Fall halten sich die Behörden unter Verweis auf die laufenden Ermittlungen und Persönlichkeitsrechte bedeckt.