Verfassungsschutz

Nach Klage: AfD Niedersachsen wieder als Verdachtsfall eingestuft

Mitte Februar stufte der Landesverfassungsschutz die AfD als extremistische Bewegung ein. Dagegen klagte die AfD – mit Erfolg.

Ansgar Schledde ist der Vorsitzende der AfD in Niedersachsen.
Ansgar Schledde ist der Vorsitzende der AfD in Niedersachsen.Shireen Broszies/dpa

Die AfD hat sich mit einer Klage erfolgreich gegen die Einstufung als rechtsextremistische Bewegung durch den niedersächsischen Verfassungsschutz gewehrt. Wie das Innenministerium mitteilte, wird die AfD vorerst wieder als Verdachtsobjekt beobachtet.

Die AfD hatte gegen die Höherstufung geklagt und Eilrechtsschutz beantragt. Der Verfassungsschutz führt die AfD jetzt weiter als Beobachtungsobjekt, behandelt sie aber bis zur Entscheidung im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Hannover nur wie ein Verdachtsobjekt.

Verfassungsschutz stufte AfD im Februar hoch

Das heißt, dass der Verfassungsschutz auf besonders eingriffsintensive nachrichtendienstliche Maßnahmen wie den längerfristigen Einsatz von Vertrauenspersonen weitgehend verzichtet.

Mitte Februar hatte das Innenministerium mitgeteilt, die AfD als extremistische Bewegung einzustufen. „Die größte Gefahr für unsere Gesellschaft geht vom Rechtsextremismus aus und die AfD Niedersachsen ist nach der Einstufung eindeutig diesem Phänomenbereich zuzuordnen“, hieß es seitens der Innenministerin Daniela Behrens (SPD).

Erstmals war die AfD Niedersachsen im Mai 2022 als Verdachtsobjekt eingestuft worden, 2024 wurde diese Phase einmalig um zwei Jahre verlängert. Spätestens im Mai 2026 musste der Verfassungsschutz daher entscheiden, ob er die Beobachtung beendet oder auf eine neue Grundlage stellt.