Die AfD hat sich mit einer Klage erfolgreich gegen die Einstufung als rechtsextremistische Bewegung durch den niedersächsischen Verfassungsschutz gewehrt. Wie das Innenministerium mitteilte, wird die AfD vorerst wieder als Verdachtsobjekt beobachtet.
Die AfD hatte gegen die Höherstufung geklagt und Eilrechtsschutz beantragt. Der Verfassungsschutz führt die AfD jetzt weiter als Beobachtungsobjekt, behandelt sie aber bis zur Entscheidung im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Hannover nur wie ein Verdachtsobjekt.
Verfassungsschutz stufte AfD im Februar hoch
Das heißt, dass der Verfassungsschutz auf besonders eingriffsintensive nachrichtendienstliche Maßnahmen wie den längerfristigen Einsatz von Vertrauenspersonen weitgehend verzichtet.
Mitte Februar hatte das Innenministerium mitgeteilt, die AfD als extremistische Bewegung einzustufen. „Die größte Gefahr für unsere Gesellschaft geht vom Rechtsextremismus aus und die AfD Niedersachsen ist nach der Einstufung eindeutig diesem Phänomenbereich zuzuordnen“, hieß es seitens der Innenministerin Daniela Behrens (SPD).

