Verfassungsschutz

Gerichtsurteil: Deshalb darf die AfD nicht als „gesichert rechtsextremistisch“ bezeichnet werden

Das Verwaltungsgericht Köln hat dem Verfassungsschutz vorerst untersagt, die AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einzustufen. Auf welcher Grundlage?

Ein Redner wirft einen Schatten auf die Bühnenrückwand mit AfD-Schriftzug auf einer Veranstaltung. (zu dpa: «AfD jubelt über Teilerfolg im Streit mit Verfassungsschutz»)
Ein Redner wirft einen Schatten auf die Bühnenrückwand mit AfD-Schriftzug auf einer Veranstaltung. (zu dpa: «AfD jubelt über Teilerfolg im Streit mit Verfassungsschutz»)Hannes P Albert

„Nicht jede verfassungswidrige Forderung begründet bereits eine verfassungsfeindliche Grundtendenz." Mit diesem Satz zieht begründet das Verwaltungsgericht Köln in seinem Beschluss vom 26. Februar 2026 (Az. 13 L 1109/25) sein Urteil und untersagt dem Verfassungsschutz  damit vorerst die Hochstufung der AfD zur gesichert rechtsextremistischen Bestrebung. Das Urteil kann über das Internet-Portal NRWJustiz gefunden und nachgelesen werden.

Berliner Zeitung

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