Prozess

Gericht verbietet Berliner Polizist Auftritt als „Officer Denny“ auf TikTok

In den sozialen Medien war ein Polizist als „Officer Denny“ unterwegs. Damit hat sein Arbeitgeber jedoch ein Problem. Nun hat das Verwaltungsgericht eine Entscheidung getroffen.

Der Berliner Polizist darf im Internet nicht mehr als „Officer Denny“ auftauchen.
Der Berliner Polizist darf im Internet nicht mehr als „Officer Denny“ auftauchen.Marijan Murat/dpa

Das Verwaltungsgericht Berlin hat einem Polizisten verboten, in den sozialen Medien als „Officer Denny“ aufzutreten. Seine derartige Nebentätigkeit bleibe verboten, sagte ein Gerichtssprecher am Montag. Das Gericht bestätigte damit ein Verbot der Berliner Polizeibehörde, die dem Beamten eine entsprechende Nebentätigkeit untersagt hatte. Damit blieb die Klage des Mannes gegen seinen Arbeitgeber erfolglos. Zuvor hatte das Gericht bereits im Februar 2023 in einer Eilentscheidung ein vorläufiges Verbot erlassen.

Der Hauptkommissar betrieb auf TikTok ein Profil mit Polizeibezug. Auslöser des Ärgers für den Polizisten war ein Livestream, in dem er sich mit Arafat Abou-Chaker, der als Berliner Clan-Chef gilt, geduzt hatte. Das Land verbot ihm daraufhin, in den sozialen Netzwerken eine Nebentätigkeit mit Polizeibezug auszuüben, und forderte die Löschung seiner Beiträge und seines Profilnamens.

Diese Entscheidung bestätigte das Verwaltungsgericht nun. Die Nebentätigkeit verletze seine Dienstpflicht, entschieden die Richter nach Angaben des Sprechers. Auch das Interview mit dem Clanmitglied sei ein Verstoß. Sein Auftreten in den sozialen Medien wirke wie eine offizielle Öffentlichkeitsarbeit, die aber nur der Polizei zustehe.

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