Der Verurteilte war im August 2025 nachts mit bis zu 170 Stundenkilometern durch das Stadtgebiet von Kaufbeuren gerast. Dabei versuchte er, sich einer Polizeistreife zu entziehen. Auf seiner Flucht durchbrach der Fahrer mehrere Straßensperren und kam wiederholt von der Fahrbahn ab.
Am Ende stieß er frontal mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammen. Der 20 Jahre alte Fahrer dieses Wagens starb noch an der Unfallstelle. Seine beiden Mitfahrer sowie der Beifahrer des Angeklagten wurden verletzt.
Der 21-jährige Fahrer ist nun zu sechs Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt worden. Das Landgericht Kempten sah in der Tat kein Morddelikt, sondern ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge.
Gericht sieht keinen Tötungsvorsatz
Wie der Vorsitzende Richter Christoph Schwiebacher erläuterte, flüchtete der 21-Jährige, weil er keinen Führerschein besaß, Alkohol getrunken und Kokain konsumiert hatte. Die Strafkammer ging davon aus, dass der Angeklagte nicht mit einem Tötungsvorsatz. Er habe darauf vertraut, dass niemand ums Leben komme. Die Staatsanwaltschaft hatte die Tat als Mord bewertet – dieser Einschätzung folgte das Gericht nicht.


