Mietfahrräder des Verleihunternehmens nextbike dürfen vorerst nicht mehr auf den Straßen Berlins zur Vermietung angeboten werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden, wie das Gericht mitteilte. Das Unternehmen hat gegen die Entscheidung Beschwerde eingelegt.
Hintergrund des Streits ist das Auslaufen des öffentlich-rechtlichen Vertrages im Juni 2025, den nextbike mit dem Land Berlin geschlossen hatte. Daraufhin hatte im Juli 2025 die Verkehrsverwaltung die Verleihfirma aufgefordert, innerhalb von zwei Wochen alle 6500 Rädern von Berlins Straßen zu entfernen. Wie das Gericht mitteilte, seien damit auch die befristeten Sondernutzungserlaubnisse erloschen – die Geschäftsgrundlage von nextbike.
Das Unternehmen bietet in Berlin ein öffentliches Fahrradverleihsystem an. Dabei werden Fahrräder ohne feste Stationen im öffentlichen Raum bereitgestellt. Die Kunden buchen die Räder über eine App und stellen diese nach der Nutzung innerhalb einer sogenannten „Flex-Zone“ wieder ab.
Bis zur endgültigen Entscheidung wird Behörde jedoch nicht aktiv
Nexbike hatte gegen die Aufforderung des Senats einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht eingelegt, der nun abgelehnt wurde. Im Gegensatz zu der Meinung der Verleihfirma stelle das Verleihsystem eine straßenrechtliche Sondernutzung dar, wie das Gericht erläuterte. Die Straßen, auf denen die Fahrräder stünden, würden vorwiegend zu gewerblichen Zwecken genutzt.
Weiterhin argumentierte das Gericht, dass Nextbike mit der Aufstellung von Tausenden Mietfahrrädern die öffentlichen Straßen besonders intensiv nutze. Der Gemeingebrauch anderer Verkehrsteilnehmer werde hierdurch besonders erschwert, da die Räder häufig auf Gehwegen stünden oder lägen und somit verkehrsbehindernd seien.


