Formel-1-Legende

Berufungsprozess um Schumacher-Erpressung: „Eine absolute Sauerei“

Der Prozess um die versuchte Erpressung der Familie von Michael Schumacher wird neu aufgerollt. Der erste Verhandlungstag startet gleich mit einer Überraschung.

Der ehemalige Formel-1-Fahrer Michael Schumacher beim Training zu einem Rennen.
Der ehemalige Formel-1-Fahrer Michael Schumacher beim Training zu einem Rennen.Diego Azubel/epa/dpa

Im Berufungsprozess am Wuppertaler Landgericht wird der Fall nun noch einmal neu aufgerollt. Richter Markus Quantius stellte zu Beginn ganz unmissverständlich klar: „Dass das, was hier passiert ist, eine absolute Sauerei ist, steht außer Frage.“

Der erste Prozesstag startete gleich mit einer Überraschung: Einer der Angeklagtem machte einen Rückzieher. Nachdem der Richter allen drei Angeklagten geringe Aussichten auf mildere Strafen in der Berufungsinstanz bescheinigt hatte, zog der Sohn des Hauptangeklagten seine Berufung zurück. Er hatte sechs Monate Haft auf Bewährung erhalten. Damit ist das Urteil des Amtsgerichts rechtskräftig. Gegen die beiden anderen Angeklagten wird in der kommenden Woche weiter am Landgericht verhandelt.

Sowohl die drei Angeklagten als auch die Familie Schumacher wandten sich nach dem Urteil des Amtsgerichts an das Landgericht. Deswegen kommt es jetzt zu dem Berufungsprozess.

15 Millionen Euro gefordert

Die Familie Schumacher war mit der Veröffentlichung privater Fotos und Videos erpresst worden. Sie sollten 15 Millionen Euro zahlen, andernfalls werde man die Bilder im Darknet veröffentlichen. Der frühere Formel-1-Rennfahrer Michael Schumacher wird seit seinem schweren Skiunfall 2013 von seiner Familie und deren Mitarbeitern von der Öffentlichkeit abgeschirmt. Er hatte eine schwere Kopfverletzung erlitten.

Schuldspruch im Februar

Das Amtsgericht Wuppertal hatte den mehrfach vorbestraften 54-jährigen Hauptangeklagten Mitte Februar wegen versuchter Erpressung in einem besonders schweren Fall zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Ein ehemaliger Sicherheitsmitarbeiter der Familie wurde wegen Beihilfe zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und 2400 Euro Geldauflage verurteilt. Die Nebenklage will ihn als Mittäter zu einer deutlich höheren Strafe verurteilt sehen. Der Sohn des Hauptangeklagten wurde ebenfalls wegen Beihilfe zur versuchten Erpressung verurteilt.

Das Landgericht setzte fünf Verhandlungstermine bis Anfang Dezember fest.

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