Die sächsische Minderheitsregierung aus CDU und SPD hat sich auf ein neues Polizeigesetz verständigt, das den Beamten im Freistaat ab dem kommenden Jahr weitreichende zusätzliche Befugnisse einräumen soll – darunter den Einsatz von Elektroschockern, intelligenter Videoüberwachung und KI-gestützter Datenanalyse. Der Sächsische Landtag muss dem Vorhaben noch zustimmen, die Frist des Verfassungsgerichtshofs läuft am 30. Juni ab.
Kernpunkt des Gesetzentwurfs ist die Freigabe sogenannter Taser für den regulären Polizeidienst. Bislang durften in Sachsen nur Spezialeinheiten die Elektroschocker verwenden. Künftig sollen sie breiteren Einsatzgruppen zur Verfügung stehen.
Innenminister verteidigt Gesetzentwurf
Darüber hinaus regelt das Gesetz den Einsatz und die Abwehr von Drohnen – etwa zur Aufklärung von Gefahrensituationen oder bei der Suche nach Vermissten. Ebenfalls vorgesehen ist die automatisierte Kennzeichenerkennung, mit der gestohlene Fahrzeuge schneller aufgespürt werden sollen. An Kriminalitätsschwerpunkten soll zudem eine intelligente Videoüberwachung installiert werden. Auch die KI-basierte Analyse von Personendaten im Internet wäre dann erlaubt.
Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) verteidigte den Entwurf gegenüber MDR Sachsen: „Wir haben jetzt – wenn es so käme im Landtag – ein sehr schlagkräftiges Gesetz, das die Polizei Sachsen modern hält. Wir sind damit nicht der Zeit voraus, aber wir sind auf der Höhe der Zeit."
Opposition gespalten – BSW könnte zum Zünglein an der Waage werden
Aus der Opposition kommt teils heftige Ablehnung. Die Grünen bezeichnen die geplanten Maßnahmen als schwerwiegende Überwachungsmethoden und einen „Angriff auf die Bürgerrechte“. Sowohl Grüne als auch Linke schließen eine Zustimmung zum Gesetz kategorisch aus. Die AfD befürwortet Teile der neuen Regelungen. Da die Koalition aus CDU und SPD über keine eigene Mehrheit im Landtag verfügt, dürften am Ende die Stimmen des BSW entscheidend sein, um das Gesetz zu verabschieden.
Ende März will sich zunächst der Innenausschuss in einer Sachverständigenanhörung mit dem Entwurf befassen. Anschließend soll das Gesetz zur Abstimmung in den Landtag gehen. Der Verfassungsgerichtshof hat eine Frist bis zum 30. Juni gesetzt, innerhalb derer eine Neuregelung erfolgen muss.


