Verurteilte Rechtsextremistin

Auf der Flucht vor der JVA: Marla Svenja Liebich will offenbar Asyl in den USA beantragen

Die verurteilte Rechtsextremistin trat ihre Haft am Freitag nicht wie geplant an. Sie befindet sich nun offenbar im Ausland, eigenen Angaben zufolge „auf dem Boden der Russischen Föderation“.

Marla Svenja Liebich trat nicht ihre Haft am Freitag an.
Marla Svenja Liebich trat nicht ihre Haft am Freitag an.Sebastian Willnow/dpa

Die verurteilte Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich ist nicht zu ihrem Haftantritt hat agekündigt, Asyl in den USA beantragen zu wollen. Zuvor hatte sie auf der Plattform X einen offenbar KI-generierten Cartoon veröffentlicht, der sie auf dem roten Platz in Moskau zeigt.

Das Bild hat die „Überschrift Liebesgrüße aus Moskau“. Am Samstagnachmittag folgte nun ein weiterer Beitrag. „Ich halte mich auf dem Boden der Russischen Föderation auf, spreche mit kremlnahen Beamten – und gleichzeitig gehen meine Akten über meine Kanzlei an eine Kanzlei in den USA , wo Interesse bekundet wurde. Dort werde ich Asyl beantragen . So geht Dialog zwischen Großmächten“, so Liebich. Ob dies tatsächlich stimmt, ist allerdings unklar.

Liebich trat Haftstrafe nicht an

Liebich war am Freitagabend in der JVA Chemnitz erschienen. Aus einer von Versammlungsteilnehmern vor der Justizvollzugsanstalt Chemnitz abgespielten Sprachnachricht gehe hervor, „dass die Person, die die Haft antreten sollte, sich unpässlich fühlt und in ein Drittland abgesetzt hat“, sagte ein Polizeisprecher am Freitagabend vor Journalisten in Chemnitz. Die Versammlung, zu der sich insbesondere rechtsextreme Unterstützer Liebichs angekündigt hatten, wurde aufgelöst.

Liebich selbst ließ auf der Plattform X zunächst folgendes verlauten:„ Ich habe meine Haftstrafe nicht angetreten Weil ich von Behörden, Staatsanwaltschaft & Presse ständig misogyn beleidigt , verleumdet und diffamiert werde Es geht nicht an, dass eine Frau , die nur ihre Meinung sagt , politisch verfolgt & ins Gefängnis gesteckt wird“.

Nach einem rechtskräftigen Urteil zu 18 Monaten Haft im Gefängnis Chemnitz wegen zweifacher Volksverhetzung hatte die Staatsanwaltschaft Halle Liebich zur Vollstreckung der Strafe in die Justizvollzugsanstalt Chemnitz geladen. Grundsätzlich werden Männer und Frauen in Gefängnissen getrennt untergebracht, so sieht es das sächsische Strafvollzugsgesetz vor. Nach einer Neuregelung von 2024 kann aber im Einzelfall auch anders entschieden werden, und zwar „unter Berücksichtigung der Persönlichkeit und der Bedürfnisse der Gefangenen“.

Wegen Liebichs Änderung des Geschlechtseintrags ist in Deutschland zuletzt eine heftige Debatte entbrannt. Denn: Kurz nach Inkrafttreten des von der früheren Ampelkoalition verabschiedeten Sebstbestimmungsgesetzes hatte Liebich ihren Geschlechtseintrag und Namen ändern lassen. Liebich ist eine überregional bekannte rechtsextreme Aktivistin. Sie ist bereits einschlägig vorbestraft, wurde zuvor aber lediglich zu Geld- oder Bewährungsstrafen verurteilt. Unter anderem wurde gegen Liebich im Jahr 2022 wegen Volksverhetzung und Verleumdung der Grünen-Politikerin Renate Künast und des früheren SPD-Chefs Martin Schulz eine Bewährungsstrafe verhängt und gemeinnützige Arbeit angeordnet.