Vor wenigen Wochen tagte der Hauptausschuss des Brandenburger Landtags zu einer eigens anberaumten Sondersitzung, um Sachverständige zur geplanten Änderung des Fraktionsgesetzes anzuhören. Was dort gesagt wurde, hätte jeden verantwortungsvollen Gesetzgeber zum Innehalten bewegen müssen. Stattdessen wurde weitergemacht, als hätte es die Anhörung nie gegeben. Die Änderung wurde nun im Hauptausschuss kurz besprochen, eine Korrektur des Ansinnens ist nicht absehbar. Und genau das könnte sich politisch rächen.