Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass der Molkerei-Unternehmer Theo Müller als Unterstützer der AfD bezeichnet werden darf. Die entsprechende Äußerung verletze nicht sein Persönlichkeitsrecht, da es „tatsächliche Anknüpfungspunkte“ dafür gebe, so das Gericht in seinem Beschluss, wie der Spiegel berichtet. Einen Unterlassungsanspruch habe Müller demnach nicht.
Hintergrund des Rechtsstreits ist eine großangelegte Kampagne der Plattform Campact, die im September vergangenen Jahres gegen Müllers Unternehmen gestartet worden war. Auslöser waren unter anderem Auftritte des Unternehmers mit AfD-Chefin Alice Weidel.
Kampagne gegen Müller
Im Rahmen der Kampagne ließ Campact nach eigenen Angaben 28.000 Plakate in 14 Großstädten aufhängen und mehr als 2,2 Millionen Sticker an über 100.000 Haushalte versenden. Darüber hinaus wurden Motive wie „Alles AfD, oder was?“ – in Anlehnung an den bekannten Müllermilch-Werbeslogan – sowie „Jetzt mit AfD-Geschmack“ an 18 Standorten deutschlandweit auf Gebäude projiziert.
Müller hatte über die Kanzlei Schertz Bergmann versucht, den Kernsatz der Kampagne – „Theo Müller unterstützt die AfD“ – juristisch anzugreifen. Das Gericht wies den Eilantrag auf einstweilige Verfügung jedoch zurück. Es finde keine „durchgreifende Distanzierung von der AfD“ durch Müller statt, stellte das Gericht fest.
Gegensätzliche Reaktionen auf den Beschluss
Rechtsanwältin Wiebke Fröhlich von der Kanzlei JBViniol, die Campact vertritt, bezeichnete die Entscheidung gegenüber dem Spiegel als ein starkes Signal für Meinungsfreiheit und politisches Engagement gegen die extreme Rechte. „Die Entscheidung stärkt all jenen den Rücken, die problematische Verflechtungen und Seilschaften ans Licht der Öffentlichkeit bringen“, sagte Fröhlich. Es sei heute wichtiger denn je, Verbindungen der Wirtschaft ins rechtsextreme Milieu aufzuzeigen.
Luise Neumann-Cosel, Leiterin Politik und Kampagnen bei Campact, erklärte, das Gericht habe „Müllers Versuch, zivilgesellschaftliche Stimmen mit Klagen mundtot zu machen“, abgeschmettert. Wenn Müller die Benennung seiner AfD-Verbindungen als unangenehm empfinde, solle er sich von der Partei distanzieren, anstatt den Protest dagegen anzugreifen. Neumann-Cosel kündigte an, die Kampagne nun „noch einmal ordentlich ankurbeln“ zu wollen.
Müllers Anwalt Christian Schertz widersprach der gerichtlichen Einschätzung. Er teilte mit, dass es aus seiner Sicht falsch sei, die Aussage als Meinungsäußerung statt als unwahre Tatsachenbehauptung einzustufen. Müller habe dem Gericht dargelegt, weder Mitglied der AfD zu sein noch dies werden zu wollen. Vielmehr sei er seit 30 Jahren Mitglied der CSU. Zudem habe er „niemals an die AfD gespendet“ und der Partei keinerlei finanzielle Zuwendungen zukommen lassen. Die abweichende Bewertung des Gerichts sei „in einem Rechtsstaat zu respektieren“, so Schertz.


