Aktivismus

Campact-Aufruf: Menschen sollen Müller-Produkte mit Anti-AfD-Stickern bekleben

Dem Unternehmer Theo Müller werden immer wieder Verbindungen ins rechte Milieu nachgesagt. Nun gibt es eine Kampagne, die sich gegen Produkte von Müller richten soll.

Theo Müller steht immer wieder in der Kritik.
Theo Müller steht immer wieder in der Kritik.Manfred Segerer/imago

Der Verein Campact hat Menschen dazu aufgerufen, Produkte der „Unternehmensgruppe Theo Müller“ in Supermärkten - bekannt durch beispielsweise die „Müller-Milch“ - mit Stickern zu bekleben, die sich gegen die AfD richten. 

„Mit unseren Aufklebern auf Müllermilch und Co. klärst Du direkt im Supermarkt auf: Wer zu Müller-Produkten greift, unterstützt einen Milliardär, der Rechtsextreme salonfähig machen will“, so Campact.

Campact-Sticker können Sachbeschädigung sein

Hintergrund sind die seit Jahrzehnten anhaltenden Vorwürfe gegen Theo Müller, Kontakte zu rechten Parteien zu pflegen. So wurde bereits in den 1980er Jahren berichtet, Müller habe die rechtskonservative Kleinpartei „Republikaner“ unterstützt. Auch die NPD (heute „Die Heimat“) soll von Müller unterstützt worden sein, dieser dementierte dies mehrfach. Im Jahr 2023 gab Müller an, sich regelmäßig mit der AfD-Politikerin Alice Weidel auszutauschen. Müller betonte erneut, der AfD kein Geld zu spenden. Zudem sagte er: „Natürlich gibt es in der AfD Einzelne, die dummes Zeug reden, rechtsextremistische Parolen verbreiten und zum Beispiel Deutsche, die woanders geboren wurden, abschieben wollen. So etwas geht nicht, das lehne ich strikt ab. Ich bin selbst Immigrant.“

Campact fordert nun die Menschen auf, die Sticker (kostenfrei) zu bestellen und sie auf Müller-Produkte im Supermarkt zu kleben. „Das Kleben von Stickern im Supermarkt ist erlaubt, solange die Produkte nicht beschädigt werden“, so Campact. Auf den Stickern steht beispielsweise der Slogan alles „AfD oder was?“ – angelehnt an den Werbe-Spruch „Alles Müller oder was?“ – zudem ist ein QR-Code zu finden.

AfD-Chefin Alice Weidel äußerte sich auf der Plattform X zu der Aktion: „Großartige Aktion! Eifrig bestellen. Darauf achten, erst nach dem Kauf aufkleben, sonst wäre es ja Sachbeschädigung“. Es handelt sich jedoch nur um eine Sachbeschädigung nach Paragraf 303 StGB, wenn die Sticker die Ware dauerhaft beschädigen. Auch ein Verstoß gegen das Preisauszeichnungsgesetz ist möglich, wenn der Sticker essenzielle Angaben verdecken. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.