Wegen antisemitischer Nachrichten bei Twitter haben jüdische Studenten und die Organisation Hate Aid den Kurznachrichtendienst vor dem Berliner Landgericht verklagt. Die Zivilklage soll klären, wie weit die Pflicht zum Löschen von Hassbotschaften geht und ob Kunden eine Handhabe gegen die Verletzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben. Dies teilten die European Union of Jewish Students und Hate Aid am Mittwoch in Berlin mit – zwei Tage vor dem jährlichen Holocaust-Gedenktag am 27. Januar. Von Twitter gab es zunächst keine Reaktion.
Der Zentralrat der Juden begrüßte die Ankündigung. „Die Klage ist ein notwendiger Schritt im Kampf gegen ‚Hate Speech‘“, erklärte Zentralratspräsident Josef Schuster in Berlin. Jeder Nutzer von Social Media müsse vor Hass, Hetze und Schoah-Leugnung geschützt sein. „Die Plattformbetreiber müssen ihren vertraglichen Verpflichtungen nachkommen.“
Hate Aid: Twitter muss für Löschung antisemitischer Inhalte sorgen
Die beiden Kläger-Organisationen werfen Twitter in dem Verfahren konkret vor, sechs „antisemitische und illegale Kommentare“ nicht gelöscht zu haben, obwohl Beschwerden eingereicht worden waren. Das widerspreche den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Darin halte die Firma fest, dass Gewaltandrohung oder Anstachelung zum Hass nicht toleriert würden. In dem Grundsatzverfahren gehe es darum, ob Kunden die Regeln aus ihrem Vertrag mit dem Netzwerk juristisch durchsetzen könnten.
Auf @twitter werden Holocaustleugnung & antisemitische Ausfälle nicht zuverlässig gelöscht - @HateAid und @EUJS klagen gegen die Plattform, weil #WeRemember eben auch bedeutet: Hinschauen & Widersprechen, wenn Hass gegen Juden verbreitet wird. #TwitterTrial #ReviveRemembrance
— @AlfredLandecker (@alfredlandecker) January 25, 2023


