Aufbewahrung

Landesrechnungshof: Unsichere Aufbewahrung beschlagnahmter Drogen in Mecklenburg-Vorpommern

Scharfe Kritik an den Zuständen in den Asservatenkammern, in denen beschlagnahmte Gegenstände aufbewahrt werden. „Es besteht ein Sicherheitsrisiko.“

Der Rechnungshof MV beklagt den Umgang mit beschlagnahmten Drogen.
Der Rechnungshof MV beklagt den Umgang mit beschlagnahmten Drogen.Bernd von Jutrczenka

Der Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern zeichnet in seinem neuen Prüfbericht ein alarmierendes Bild: In den Asservatenkammern der Ermittlungsbehörden bestehen erhebliche Sicherheitslücken.

Besonders scharf fällt die Kritik an den Zuständen in den Asservatenkammern aus, in denen beschlagnahmte Gegenstände aufbewahrt werden. Die Erfassung der eingelagerten Objekte erfolge überwiegend auf Papier, eine Digitalisierung fehle weitgehend. Dadurch gehe der Überblick über die gelagerten Gegenstände verloren, und die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Justiz werde erschwert.

Mangelnder Einbruchsschutz

Noch gravierender: Beschlagnahmte Drogen seien mindestens in einem Fall nicht ausreichend vor dem Zugriff unbefugter Kollegen gesichert gewesen. Einigen Asservatenkammern fehle zudem ein angemessener Einbruchschutz.

„Es besteht ein Sicherheitsrisiko", lautet das Fazit der Prüfer. Auch der Umgang mit eingezogenen Fahrzeugen entspreche nicht den Vorschriften – in einem Fall seien diese lediglich in einem Parkhaus abgestellt worden, obwohl Asservate in amtlicher Verwahrung vor Beschädigung geschützt werden müssten. Darüber hinaus fordert der Rechnungshof, Mitarbeitende in der Asservatenverwaltung stärker in die Korruptionsprävention einzubeziehen.