Buchhandelspreis

„Politische Extremisten“: Berliner Buchladen fordert Unterlassungserklärung von Weimer

Streit um Deutschen Buchhandlungspreis eskaliert. Buchladen-Betreiber sehen sich zu Unrecht als politische Extremisten beschrieben.

Der Buchladen „Zur schwankenden Weltkugel“ in der Kastanienallee.
Der Buchladen „Zur schwankenden Weltkugel“ in der Kastanienallee.Bernd von Jutrczenka/dpa

Die Betreiber des Berliner Buchladens „Zur schwankenden Weltkugel" gehen juristisch gegen Kulturstaatsminister Wolfram Weimer vor. Nachdem sie bereits gegen ihren Ausschluss vom Deutschen Buchhandlungspreis geklagt hatten, verlangen sie nun auch eine Unterlassungserklärung wegen Interview-Äußerungen des Ministers. Das teilten ihre Anwälte mit, wie der RBB berichtet.

Anlass ist ein Interview Weimers in der Zeit, in dem er seinen Ausschluss des Buchladens mit den Worten begründete: „Wenn der Staat Preise vergibt und Steuergelder einsetzt, dann kann er das nicht für politische Extremisten tun.“ Die Buchhändler sehen sich durch diese Formulierung zu Unrecht als Extremisten gebrandmarkt.

Anwalt Jasper Prigge bezeichnete die Wortwahl als „stigmatisierend". Bewertungen staatlicher Stellen müssten auf einer ausreichenden Tatsachengrundlage beruhen, so Prigge. Sollte Weimer seine Äußerung nicht zurücknehmen, werde er vor Gericht darlegen müssen, was konkret gegen die Buchläden vorliege.

Eine Sprecherin Weimers bestätigte den Eingang der Abmahnung, die nun geprüft werde. Inhaltlich wollte sie sich nicht äußern: „Zu einer Bewertung äußern wir uns nicht."

Drei Buchhandlungen klagen gegen Ausschluss vom Preis

Der Konflikt geht auf Weimers Entscheidung zurück, neben dem Berliner Laden auch zwei weitere Buchhandlungen in Bremen und Göttingen vom Deutschen Buchhandlungspreis auszuschließen. Alle drei Geschäfte haben gegen diese Entscheidung Klage eingereicht. Der Deutsche Buchhandlungspreis wird mit Steuergeldern finanziert und zeichnet unabhängige Buchhandlungen für ihr kulturelles Engagement aus.

Mit der Unterlassungserklärung eröffnen die Buchhändler nun eine zweite juristische Front gegen den Kulturstaatsminister. Während es in der Klage um die Rechtmäßigkeit des Ausschlusses vom Preis geht, zielt die Abmahnung auf die öffentliche Darstellung der Betroffenen als „politische Extremisten" – eine Zuschreibung, die nach Auffassung der Klägerseite ohne hinreichende Belege erfolgt sei.