Die schwarz-rote Koalition hat sich auf Eckpunkte für eine Reform des sogenannten Heizungsgesetzes geeinigt. Das geht aus einer Einladung zu einem gemeinsamen Auftritt der Fraktionsvorsitzenden von Union und SPD hervor, wie die Nachrichtenagentur dpa am Dienstag berichtet. Die Einigung kommt mit deutlicher Verspätung: Ursprünglich sollten die Eckpunkte bereits Ende Januar vorliegen, ein Kabinettsbeschluss war für Ende Februar geplant.
Kern der Auseinandersetzung war die im bestehenden Gebäudeenergiegesetz (GEG) verankerte Regel, wonach jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Die CDU drängte auf eine Änderung dieser Vorgabe – Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hatte von einem „Zwang zur Wärmepumpe" gesprochen. Die SPD wollte an der Regelung festhalten und warnte vor Rückschritten beim Klimaschutz, zumal der Gebäudesektor seine Klimaziele bereits verfehlt.
Habecks umstrittene Regel, wonach neue Heizungen mit mindestens 65 Prozent Ökoenergie betrieben werden müssen, entfällt. So können Öl- und Gasheizungen weiter betrieben werden. Auch über das Jahr 2045 hinaus. Am Ende setzte sich CDU-Fraktionschef Jens Spahn durch.
So soll das neue Gesetz heißen
Das neue Gesetz soll „Gebäudemodernisierungsgesetz" heißen und laut Koalitionsausschuss technologieoffener, flexibler und einfacher gestaltet werden. Im Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD angekündigt, das Heizungsgesetz abzuschaffen.
Bislang fördert der Bund den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme mit bis zu 70 Prozent der Kosten – maximal 21.000 Euro Investitionszuschuss. Neben einer Grundförderung gibt es Boni für schnelles Handeln und für Haushalte mit einem Jahreseinkommen unter 40.000 Euro. Ob diese Förderung gekürzt wird, ist offen.
Eine Allianz aus Branchenverbänden hatte die Regierung zuvor aufgefordert, rasch verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Verzögerungen schadeten Kommunen, Unternehmen und Bürgern gleichermaßen.

