„Widerstands-Kollektiv“

Klimaaktivisten planten Sabotageaktion auf Privatjet von Merz: Drei Festnahmen

Die Polizei konnte die Aktion der Aktivisten verhindern. Eine von ihnen geriet zuletzt immer wieder in die Schlagzeilen.

Anja Windl vor Gericht im Juli 2025 - damals wegen Nötigung.
Anja Windl vor Gericht im Juli 2025 - damals wegen Nötigung.IMAGO

Klimaaktivisten des sogenannten Widerstands-Kollektivs haben am Donnerstagmorgen versucht, das Privatflugzeug von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) auf einem Flugplatz in Nordrhein-Westfalen mit Farbe zu besprühen. Wie die Aktivisten des Kollektivs (früher unter Letzte Generation bekannt) mitteilten, „sollte das Flugzeug mit pinker Farbe langfristig aus dem Verkehr gezogen werden“.

Die Polizei Hochsauerlandkreis teilte dazu mit, dass drei Personen in der Nacht zu Donnerstag festgenommen worden seien. Dabei handele es sich um zwei Frauen und einen Mann, „die dem Spektrum Klimaaktivisten zuzuordnen sind“.

Polizei kam Aktivisten zuvor

Eine weitere Person sei bereits unmittelbar zuvor im Rahmen einer Verkehrskontrolle aufgefallen, in der sie angab, den örtlichen Flugplatz zu suchen. „Zu dieser angetroffenen Person lagen polizeiliche Erkenntnisse aus dem Spektrum politisch motivierter Kriminalität vor“.

Daraufhin seien polizeiliche Maßnahmen zur Überprüfung des Flugplatzes eingeleitet worden. Die drei weiteren Personen konnten dort angetroffen werden, nachdem sie sich zuvor unrechtmäßig Zugang verschafft hatten.

Die auch als „Klima-Shakira“ bekannte Aktivistin Anja Windl sagte zu der Aktion: „Wir handeln hier aus Notwehr. Die Klimakatastrophe eskaliert, Hunger, Hitze und Naturkatastrophen kosten Menschen ihr Leben und gleichzeitig fliegt Friedrich Merz mit seinem eigenen Flugzeug durch die Gegend. Dabei sollte gerade der Kanzler uns allen ein Vorbild sein.“

Windl gilt als eine der bekanntesten Aktivistinnen der Klima-Bewegung in Deutschland und Österreich. Mehrfach wurde sie bei Protestaktionen festgenommen. Im Mai 2024 verurteilte sie das Amtsgericht Regensburg für eine Aktion zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 30 Euro. Im Monat darauf trat sie in Österreich eine 42-tägige Ersatzfreiheitsstrafe an, da sie über sie verhängte Geldstrafen, gegen die sie Einspruch erhoben hatte, nicht begleichen konnte. Im Mai vergangenen Jahres erließ das Landgericht Stuttgart einen Strafbefehl über 5400 Euro Euro (180 Tagessätze à 30 Euro) gegen sie, da sie im August 2024 ein Loch in den Zaun des Flughafens Stuttgart geschnitten und sich auf einer Rollbahn festgeklebt haben soll.