Eine Klage gegen Astrazeneca aufgrund von mutmaßlichen Impfschäden muss neu verhandelt werden. Dies teilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Montag mit. Eine Frau, die nach einer Corona-Impfung einen Hörsturz erlitt, erzielte mit einer Klage gegen den Pharmakonzern so einen Teilerfolg.
Das Oberlandesgericht Koblenz muss den Fall neu aufrollen, wie der BGH am Montag in Karlsruhe entschied. Die Klägerin fordert Auskunft über bekannte Wirkungen und Nebenwirkungen des Impfstoffs sowie Schadenersatz von mindestens 150.000 Euro.
Frau erlitt Hörsturz nach Astrazeneca-Impfung
Die Klägerin ließ sich im März 2021 mit dem Impfstoff Vaxzevria von Astrazeneca gegen Corona impfen. Wenige Tage später erlitt sie einen Hörsturz, seitdem ist die Frau auf einem Ohr taub. Dafür machte sie die Corona-Impfung verantwortlich. Sie ist der Überzeugung, der Impfstoff habe kein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis gehabt und die Produktinformationen seien unzureichend gewesen.
Vom Impfstoffhersteller Astrazeneca forderte die Frau Auskunft über bekannte Wirkungen, Nebenwirkungen und Risiken des Impfstoffs. Außerdem fordert sie mindestens 150.000 Euro Schmerzensgeld. Das Oberlandesgericht Koblenz lehnte dies ab. Der Bundesgerichtshof entschied nicht über das Schmerzensgeld oder die Auskunft seitens des Impfstoffherstellers. Bei der Verhandlung des BGH ging es darum, ob das Oberlandesgericht den Fall neu verhandeln muss.
Das Koblenzer Gericht machte Rechtsfehler, als es die Klage abwies, so der BGH. Mit der Begründung des Oberlandesgerichts könne weder ein Anspruch auf Auskunft noch einer auf Schadenersatz verneint werden, erklärte der BGH.
Für einen Auskunftsanspruch genügt laut BGH, dass Tatsachen die Plausibilität einer Verursachung durch das Arzneimittel begründen. Es sei nicht erforderlich, dass die Ursache überwiegend wahrscheinlich ist.


