Schwere Nebenwirkung

Lebensgefahr nach Corona-Impfung: Gericht lehnt Entschädigung ab

Nach einer Corona-Impfung ist eine Frau schwer geschädigt. Obwohl der Impfschaden anerkannt wurde, weist das Landgericht Trier die Klage gegen AstraZeneca ab. Wie geht es weiter?

Im Mai 2024 zog AstraZeneca die EU-Zulassung für den Corona-Impfstoff zurück.
Im Mai 2024 zog AstraZeneca die EU-Zulassung für den Corona-Impfstoff zurück.Owen Humphreys/dpa

Eine Frau erlitt nach einer Corona-Impfung einen schweren Hirnschaden. Obwohl Behörden den Impfschaden anerkennen, sieht das Landgericht Trier keine Grundlage für eine Haftung des Herstellers AstraZeneca. Die Klage auf Schmerzensgeld wurde abgewiesen.

Die heute 51-jährige ehemalige Kindergartenbetreuerin hatte sich Anfang März 2021 impfen lassen. Kurz darauf erlitt sie eine lebensbedrohliche Sinusvenenthrombose. Seitdem ist sie dauerhaft pflegebedürftig und auf eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung angewiesen.

Berliner Zeitung

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