Im Streit um die Bestellung von Schutzmasken zu Beginn der Corona-Pandemie hat das Oberlandesgericht in Köln den Bund in einem von bundesweit mehreren Gerichtsverfahren zur Zahlung von rund 85,6 Millionen Euro verurteilt. Der Maskenlieferant habe Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises, teilte das OLG in Köln am Freitag mit. Außerdem sei der Bund mit der Annahme von Millionen von Masken in Verzug.
Mit dem Urteil hatte der Maskenlieferant in zweier Instanz teilweise Erfolg mit seiner Berufungsklage gegen die Bundesrepublik. Das Landgericht Bonn hatte seine Klage im Juni 2023 noch abgewiesen. Der Lieferant klagte auf Kaufpreiszahlung und die Feststellung, dass sich der Bund in Annahmeverzug befinde.
Corona-Masken: Deswegen verweigerte Spahn die Zahlung
Hintergrund des Streits ist die Beschaffung von Schutzmasken zu Beginn der Corona-Pandemie. Der ehemalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte während der globalen Krise im Jahr 2020 Lieferanten eine unbegrenzte Abnahme von Masken zu einem Preis von 4,50 Euro pro FFP2-Maske garantiert.
Später verweigerte das Ministerium teils die Bezahlung, unter anderem mit Verweis auf fehlerhafte oder verspätete Lieferungen. Lieferanten klagen nun massenhaft gegen den Bund. Laut Bundesgesundheitsministerium geht es um insgesamt etwa hundert Fälle mit einem Streitwert von 2,3 Milliarden Euro.
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