Prozessauftakt

Kindesmissbrauch: Berliner Entwicklungshelfer muss sich vor Gericht verantworten

In Pakistan soll der Mann mindestens drei Jungen missbraucht haben. In seiner Berliner Wohnung fanden Ermittler kinderpornographische Inhalte. 

Am Dienstag begann der Prozess gegen Christopher S. am Berliner Landgericht.
Am Dienstag begann der Prozess gegen Christopher S. am Berliner Landgericht.Sonja Wurtscheid/dpa

Wegen Kindesmissbrauchs und Besitzes von Kinderpornografie steht seit Dienstag ein 64-jähriger Entwicklungshelfer vor dem Berliner Landgericht. Zum Prozessbeginn wurde die Anklage verlesen. Christopher S. war demnach von 2014 bis 2019 in mehreren Ländern für verschiedene Hilfsorganisationen tätig. Seine hier gewonnen Kontakte soll er ausgenutzt haben, „um sexuelle Beziehungen zu Kindern und Jugendlichen aufzubauen“.

Drei Jungen soll er im pakistanischen Peschawar missbraucht haben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 64-Jährigen aber auch die Anstiftung zum Missbrauch vor: Als er sich im afghanischen Kabul befand, soll S. über einen Skype-Videochat einen anderen Täter zu sexuellen Handlungen an Kindern veranlasst haben.

Missbrauchsfall: Richter schlägt drei bis vier Jahre Haft vor

Laut Anklage hatte der Mann auf einem Computer in seiner Wohnung in Berlin-Charlottenburg außerdem über einhundert Bilder und Videos, die sexualisierte Gewalt an Kindern zeigen. Der Vorsitzende Richter machte im Anschluss an die Verlesung der Anklageschrift einen Verständigungsvorschlag. Dieser Deal würde für „ein vollumfängliches Geständnis“ eine Freiheitsstrafe zwischen drei und vier Jahren vorsehen.

Der Anwalt von S. gab an, die Möglichkeit mit seinem Mandanten besprechen zu wollen. Dieser sitzt seit Oktober vergangenen Jahres in Untersuchungshaft. Bislang wurden vier weitere Verhandlungstermine bis Mitte Mai angesetzt.