Berlin prüft, ob Mütter oder Väter künftig zentral zur Unterhaltszahlung für ihre Kinder aufgefordert werden. Unter Federführung der Finanzverwaltung soll in einem Pilotprojekt ein zentrales Forderungsmanagement getestet werden, hieß es in einer Antwort der Senatsverwaltung für Familie auf eine parlamentarische Anfrage des AfD-Abgeordneten Tommy Tabor.
Wenn Elternpaare sich trennen und ein Elternteil die Erziehung übernimmt, muss üblicherweise der andere Unterhalt zahlen. Passiert das nicht, springt das Jugendamt ein.
In Berlin zahlen vergleichsweise wenige Elternteile ihren Kindern Unterhalt. 2021 mussten die Jugendämter mit rund 146,6 Millionen Euro einspringen. Dem gegenüber standen Einnahmen aus Rückzahlungen der zu Unterhalt verpflichteten Elternteile an das Land von 19,7 Millionen – eine Quote von 13 Prozent.
Bremen und Hamburg bei Rückgriffsquote Schlusslicht
Bundesweit lag die sogenannte Rückgriffsquote laut Bundesfamilienministerium bei 18 Prozent. Baden-Württemberg und Bayern erzielten mit jeweils rund 23 Prozent das beste Ergebnis. In Hamburg und Bremen war die Quote mit jeweils rund zehn Prozent noch niedriger als in Berlin.
Die Quoten seien auch im Zusammenhang mit dem sozialen Umfeld zu betrachten, hieß es von der Berliner Familienverwaltung. Gerade bei Eltern, die für mehrere Kinder Unterhalt zahlen müssten, aber im Niedriglohnbereich beschäftigt seien und auch noch hohe Ausgaben für Wohnkosten hätten, sei es möglich, dass kein ausreichendes Einkommen erzielbar sei.



