Übungen Bundeswehr

Kampfjets üben Tiefflug – nur 76 Meter über dem Boden

Kampfjets der Bundeswehr dürfen ab sofort in ausgewiesenen Gebieten Deutschlands wieder in extrem niedriger Höhe trainieren. Mehrere Bundesländer sind betroffen.

Ein Kampfjet Tornado IDS ASSTA 3.0 der Bundeswehr, bestückt mit dem Lenkflugkörper Taurus
Ein Kampfjet Tornado IDS ASSTA 3.0 der Bundeswehr, bestückt mit dem Lenkflugkörper TaurusAndrea Bienert/Bundeswehr/dpa

Die Bundeswehr hat den strahlgetriebenen Kampfjets der Luftwaffe wieder die Möglichkeit eingeräumt, Tiefflugmanöver in Deutschland durchzuführen. In sieben als Low Flying Areas (LFA) ausgewiesenen Regionen dürfen die Piloten nun für maximal zwei Minuten bis auf etwa 76 Meter über dem Boden sinken. Diese Entscheidung gab die Luftwaffe am Donnerstag bekannt.

Die Low Flying Areas verteilen sich auf mehrere Bundesländer, wie aus Angaben der Bundeswehr hervorgeht.

In Niedersachsen befindet sich die LFA 1 „Niedersachsen“ in einem Gebiet in Richtung der niederländischen Grenze. Ebenfalls an der Grenze zu den Niederlanden liegt die LFA 2 „Münsterland“.

Die LFA 3 „Nordhessen“ erstreckt sich überwiegend nahe dem Grenzgebiet zwischen Hessen und Nordrhein-Westfalen. Eine LFA 4 ist laut Bundeswehr nicht vergeben.

Zwischen den Städten Hamburg und Bremen befindet sich die LFA 5 „Hamburg/Bremen“. In Schleswig-Holstein ist die LFA 6 „Schleswig-Holstein“ überwiegend im Westen und in der Mitte des Bundeslandes definiert.

In Bayern gibt es die LFA 7 „Bayern“, die sich hauptsächlich in der Region um Donauwörth und Eichstätt befindet. Die LFA 8 „Neubrandenburg“ liegt in einem Gebiet überwiegend im Osten Mecklenburg-Vorpommerns.

Regelmäßige Praxis im Tiefflug unverzichtbar

Die Bundeswehr verweist auf die derzeitige sicherheitspolitische Entwicklung in Europa als Anlass für die Wiederaufnahme der Tiefflugübungen. Insbesondere die Anforderungen an die Piloten von Kampfflugzeugen wie Tornado und Eurofighter sowie die komplexe Abstimmung mit den Bodentruppen machten regelmäßige Praxis im Tiefflug unverzichtbar. „Die luftgestützte Feuerunterstützung ist ohne regelmäßige Tiefflugpraxis nicht sicher durchführbar“, betont die Luftwaffe.

Tieffluggebiete dieser Art waren bis mindestens zum Jahr 2000 genutzt worden, bevor sie weitgehend aufgegeben wurden. Die jetzt ausgewiesenen Zonen stehen laut Bundeswehr ausschließlich den deutschen Kampfjets zur Verfügung. Verbündete Streitkräfte sind von der Nutzung ausgeschlossen. Für Transport- und Sonderflugzeuge gilt weiterhin eine Mindestflughöhe von 150 Metern (500 Fuß). Bereits im Sommer wurden die Begrenzungen der Anzahl solcher Flüge aufgehoben, sodass Kampfjets in dieser Höhe nun ohne jährliche Stundenkontingente trainieren dürfen.

Mit der Maßnahme reagiert die Bundeswehr nach eigenen Angaben auf die gestiegenen Anforderungen an die Einsatzbereitschaft und die notwendige Koordination zwischen Luft- und Bodenstreitkräften.