Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will das Sorge- und Umgangsrecht für Gewalttäter stärker einschränken. „Wer seine Partnerin schlägt, muss damit rechnen, dass er sein Kind nicht mehr sehen darf – oder nur im Beisein einer Begleitperson“, sagte die SPD-Politikerin den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Bisher kann das Sorge- und Umgangsrecht eines Elternteils nur dann eingeschränkt werden, wenn das Kind selbst Gewalt erfährt – aber nicht, wenn die Partnerin oder der Partner misshandelt wird.
„Wir müssen klar im Gesetz festschreiben: Bei Gewalt gegen den anderen Elternteil kann auch der Umgang mit dem Kind beschränkt oder sogar ausgeschlossen werden. Denn das Kind leidet ja mit, wenn der Vater die Mutter verprügelt“, sagte Hubig. Die Justizministerin hatte bereits vor einigen Tagen im Bundestag angekündigt, mehrere Reformen anschieben zu wollen, die den Schutz gegen häusliche Gewalt stärken sollen.
Hubig betonte in dem Interview, dass die Einschränkung des Sorge- und Umgangsrechts künftig auch wegen psychischer Gewalt gerechtfertigt sein könne – „zum Beispiel wegen schwerer Beleidigungen oder Bedrohungen“.


