Spionagevorwürfe

Julian Assange darf gegen Auslieferung in Berufung gehen

Das juristische Tauziehen um Julian Assange ist noch nicht zu Ende. Seinem Berufungsantrag gegen eine drohende Auslieferung wurde stattgegeben. 

Assange-Unterstützer versammeln sich vor den Royal Courts of Justice in London, wo der High Court heute über eine Auslieferung entschied.
Assange-Unterstützer versammeln sich vor den Royal Courts of Justice in London, wo der High Court heute über eine Auslieferung entschied.Benjamin Cremel/AFP

Wikileaks-Gründer Julian Assange darf Berufung gegen seine drohende Auslieferung an die USA einlegen. Das entschied der Londoner High Court am Montag. Damit geht das juristische Tauziehen weiter. Assange wird zumindest jetzt nicht in die Vereinigten Staaten ausgeliefert. 

Grund für die zugestandene erneute Berufung sind unzureichende Garantien der US-Seite, dass die Presse- und Meinungsfreiheit auch für Assange in den USA gilt. Zwei Richter am Londoner High Court hatten von Washington Zusicherungen verlangt, dass der Australier Assange von den US-Gesetzen zur Meinungsfreiheit profitieren würde und dass er nicht zum Tode verurteilt würde.

Ein Anwalt der US-Regierung argumentierte gegenüber dem Gericht, die Veröffentlichung geheimer Militärpapiere durch Assange sei nicht durch die Rede- und Pressefreiheit im Sinne der US-Verfassung geschützt. In den Papieren seien „die Namen unschuldiger Quellen enthalten, die dadurch in ernste und unmittelbare Gefahr geraten“ seien.

Der Anwalt des Gründers der Enthüllungsplattform Wikileaks, Edward Fitzgerald, stellte in einer schriftlichen Stellungnahme für den High Court fest, er sehe es als gesichert an, dass Assange in den USA nicht mit dem Tod bestraft werde. Er bezweifle jedoch, dass sein Mandant dort den ihm zustehenden Schutz durch das sogenannte First Amendent erhalten werde. Dieser erste Zusatzartikel zur US-Verfassung schreibt das Recht auf Presse- und Meinungsfreiheit fest.

Assanges Veröffentlichungen machten weltweit Schlagzeilen

Ab 2010 veröffentlichte Assanges Wikileaks-Plattform mehr als 700.000 vertrauliche Dokumente über militärische und diplomatische Aktivitäten der USA. Die Dokumente enthalten brisante Informationen, unter anderem über mögliche Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen, etwa die Tötung von Zivilisten und die Misshandlung von Gefangenen.

Wikileaks veröffentlichte unter anderem unter dem Titel „Collateral Murder“ ein Video der Bordkamera eines amerikanischen Kampfhubschraubers. Es zeigte den Tod von zehn irakischen Zivilisten sowie zwei Journalisten der Nachrichtenagentur Reuters im Jahr 2007, im Hintergrund waren während des Beschusses die Kommentare der amerikanischen Piloten zu hören.

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Die US-Staatsanwaltschaft wirft Assange vor, er habe vertrauliche Informationen zu den amerikanischen Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen, publiziert und damit das Leben amerikanischer Soldaten und Informanten gefährdet.

Julian Assange: Olaf Scholz gegen die Auslieferung – das sagt Biden

Diese Vorwürfe wiesen Assanges Verteidiger in vorangegangenen gerichtlichen Anhörungen zu einer möglichen Auslieferung in die USA zurück und bezeichneten sie als einen Versuch, kritischen Journalismus zu bestrafen. Die von Assange in Rahmen der Plattform WikiLeaks enthüllten vertraulichen Informationen wurden oft in Zusammenarbeit mit Medien wie dem Guardian, dem Spiegel, der Washington Post und den New York Times veröffentlicht.

Während die britische Regierung einer Auslieferung zustimmte, hatte sich Bundeskanzler Olaf Scholz im März gegen eine Auslieferung Assanges in die USA ausgesprochen. Auch US-Präsident Joe Biden hatte sich nach einer Aufforderung des australischen Parlaments, das Verfahren gegen den australischen Staatsbürger einzustellen, dazu bereit erklärt, eine Einstellung der strafrechtlichen Verfolgung des WikiLeaks-Gründers zu prüfen.