In den deutschen Gefängnissen sitzen laut einem Bericht mehr Menschen ein, die sich islamistisch radikalisiert haben. Die Zahl jener Muslime in Gefängnissen sei „in den vergangenen zehn oder 15 Jahren“ im Gegensatz zu den anderen Bereichen „extrem gestiegen“, erklärte der Vorsitzende des Bundes der Strafvollzugsbediensteten, René Müller, der Rheinischen Post (Samstagsausgabe). „Die Zahlen, die dazu von den Bundesländern gesammelt werden, spiegeln das Problem aus unserer Sicht nicht in Gänze wider.“
Im normalen Strafvollzug könnten radikalisierte Personen „nicht dauerhaft separiert werden“, bemängelte Müller. „Da nimmt dann die Radikalisierung von Leuten zu, die es vorher noch nicht waren.“ Dabei spielt aus seiner Sicht insbesondere die salafistische Ideologie eine Rolle: Diese treffe insbesondere in den Haftanstalten, in denen es „viele labile Personen“ gebe, „auf fruchtbaren Boden“.
Um der Radikalisierung entgegenzuwirken, fordert Müller eine Abtrennung der Extremisten vom normalen Strafvollzug. „Nötig wäre eine zentrale Unterbringung von Extremisten in Haftanstalten, wo besonders ausgebildetes Fachpersonal arbeitet, und mit zentralen Aussteigerprogrammen“, sagte er.
Polizei: Zahl insgesamt der Radikalisierten rückläufig
Zuletzt hatte das Bundeskriminalamts (BKA) in einem aktuellen Bericht die Zahl islamistischer Gefährder in Deutschland als rückläufig angegeben. Mit Stand vom 1. August seien 472 Personen als religiös motivierte Gefährder eingestuft gewesen, sagte ein BKA-Sprecher den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland vom Freitag.
96 der derzeit registrierten Gefährder seien in Deutschland inhaftiert, 208 in Deutschland auf freiem Fuß, hieß es vom BKA. 168 weitere halten sich demnach im Ausland auf. 2023 hatte die Zahl der islamistischen Gefährder noch bei 483 gelegen, im Jahr 2022 bei 520.
Als Gefährder gelten Extremisten, denen Gewalttaten wie etwa Terroranschläge zugetraut werden. Sie stehen, wenn sie nicht im Gefängnis sind oder im Ausland leben, unter der Beobachtung des Bundesamtes für Verfassungsschutz oder eines Landesamtes.
Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail.

