Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg verhandelt am Montag über die Berufung eines Berliner Berufsschullehrers, der wegen einer Holocaust-Verharmlosung fristlos gekündigt wurde. Rüdiger Borrmann hatte zuvor auf YouTube ein Video mit dem Tor eines Konzentrationslagers und der Inschrift „Impfung macht frei“ verbreitet. Gegen die fristlose Kündigung hatte er Klage beim Arbeitsgericht Berlin eingereicht.
Dieses hatte die Klage im September mit der Begründung abgewiesen, mit dem Bild und dem Text überschreite der Lehrer das Maß der zulässigen Kritik an der Impfpolitik. Die Kritik sei nicht mehr durch die Grundrechte der Meinungs- oder Kunstfreiheit gedeckt, sondern stelle eine unzulässige Verharmlosung des Holocausts dar. Eine Weiterbeschäftigung Borrmanns sei aus diesem Grund unzumutbar. Dagegen hatte der Pädagoge Berufung eingelegt, wie das Landesarbeitsgericht am Mittwoch mitteilte. (Az. 10 Sa 1143/22)
Schule kündigt Lehrer fristlos
Die Berliner Schulverwaltung hatte dem Lehrer nach Angaben des Gerichts mit der Begründung gekündigt, er setze in dem Video das staatliche Werben um Impfbereitschaft in der Pandemie mit der Unrechtsherrschaft und dem System der Konzentrationslager gleich. Borrmann habe zudem seine Schüler aufgefordert, seinen außerdienstlichen Aktivitäten im Internet zu folgen.


