Die mutmaßliche Linksextremistin Hanna S. ist vom Oberlandesgericht München wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie an Attacken auf vermeintliche Rechtsextreme in Budapest beteiligt war. Fünf Jahre soll Hanna S. nach Ansicht des Gerichts in Haft – noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Das Gericht bleibt damit deutlich hinter der Forderung der Bundesanwaltschaft zu neun Jahren Haft wegen versuchten Mordes.
Hanna S. stand seit Februar 2025 wegen Angriffen in Ungarns Hauptstadt Budapest vor Gericht. Ihr wurde vorgeworfen, an zwei Angriffen auf Anhänger der rechtsextremen Szene beteiligt gewesen zu sein. Die Geschädigten waren aus einer Gruppe heraus mit Schlagstöcken, einem Hammer und Pfefferspray drangsaliert worden. Beim ersten Angriff erlitt ein Mann schwere Kopfwunden, beim zweiten waren vor allem Prellungen und Platzwunden die Folge.
Vorsitzender Richter bezeichnet Angriffe als „Menschenjagd“
Zu dem Zeitpunkt der Angriffe waren in Budapest Rechtsextreme aus ganz Europa zum sogenannten „Tag der Ehre“ zusammengekommen. Sie wollten dort dem Ausbruchsversuch der deutschen Wehrmacht, der Waffen-SS und ihrer ungarischen Kollaborateure aus der von der Roten Armee belagerten Stadt gedenken. Ein „Neonazi-Schaulaufen“ hatte der Verteidiger Yunus Ziyal das Event zum Beginn des Prozesses gegen Hanna S. genannt. „Es handelt sich um das derzeit größte Massenevent der extremen Rechten.“


