Berlin-Mitte

Streit um Wohnblock in der Habersaathstraße: Räumungsklage erfolglos

Viele Menschen sind aus dem Wohnblock in Mitte bereits ausgezogen. Andere hingegen wehrten sich gegen die Kündigung. Ein Mieter hat nun Recht bekommen. 

Wohnblock in der Habersaathstraße: Das Amtsgericht Berlin hat einem Mieter recht gegeben. Die Räumungsklage ist damit nun gescheitert.
Wohnblock in der Habersaathstraße: Das Amtsgericht Berlin hat einem Mieter recht gegeben. Die Räumungsklage ist damit nun gescheitert.Berliner Zeitung/Markus Wächter

Jahrelang herrschte Streit zwischen der Eigentümerfirma und den Mietern um einen weitgehend leerstehenden Wohnblock in der Habersaathstraße in Berlin-Mitte. Nun ist die Eigentümerfirma mit einer Räumungsklage gescheitert. Einem Mieter, der sich nach der Kündigung geweigert hatte, die Wohnung zu räumen, hat das Amtsgericht Mitte am Donnerstag recht gegeben.

Das Unternehmen will den Komplex in der Habersaathstraße mit etwa 100 Wohnungen für einen Neubau abreißen und kündigte daher den Bewohnern. Die Begründung dafür reichte aus Sicht der zuständigen Richterin jedoch nicht, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Die Firma habe nicht dargestellt, dass es keine andere wirtschaftliche Möglichkeit gebe als einen Abriss.

Berliner Richterin zur Räumung: „Eine Wohnung ist kein Aktienpaket“

„Eine Wohnung ist kein Aktienpaket“, sagte Richterin Paula Oberndorfer. Das Unternehmen haben beim Kauf des Gebäudes von den bestehenden Mietverträgen gewusst und den Zustand des Hauses gekannt. Der Berliner Mieterverein freute sich über die klaren Worte der Juristin und wertete das Urteil als ein „wichtiges Signal an alle renditegetriebenen Grundstücksverwerterinnen und -verwerter“.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Die Eigentümerfirma kann dagegen Berufung beim Landgericht Berlin einlegen. Nach Angaben der Sprecherin liegen dem Gericht etwa ein halbes Dutzend ähnlicher Verfahren vor.