Bildung

Gymnasium ab Klasse 7: Strengere Regeln und neue Abläufe in Berlin

Für Schüler, die von der Grundschule aufs Gymnasium wechseln wollen, hält das Jahr 2025 wichtige Neuerungen bereit. Eltern müssen einiges beachten.

In Berlin geht ein neues Verfahren beim Übergang zur Oberschule an den Start.
In Berlin geht ein neues Verfahren beim Übergang zur Oberschule an den Start.Annette Riedl/dpa

Das Berliner Schulgesetz bringt ab 2025 eine zentrale Neuerung für den Übergang von der Grund- zur Oberschule: Das Probejahr am Gymnasium wird abgeschafft und durch einen Probeunterricht ersetzt. Dies betrifft mehr als 32.000 Schülerinnen und Schüler, die derzeit in der 6. Klasse sind, wie die Bildungsverwaltung mitteilte.

Künftig erhalten Schüler mit einer Durchschnittsnote bis zu 2,2 eine Gymnasialempfehlung. Liegt der Schnitt bei 2,3 oder schlechter, wird eine Empfehlung für eine Integrierte Sekundarschule (ISS) oder Gemeinschaftsschule ausgesprochen. Während Schulen bisher bei Notenschnitten zwischen 2,3 und 2,7 Ermessensspielraum hatten, wird dieser künftig gestrichen, um eine einheitliche Anwendung zu gewährleisten. Schüler, deren Eltern trotz fehlender Empfehlung auf einen Gymnasialbesuch bestehen, können an einem Probeunterricht teilnehmen, anstatt wie bisher ein Probejahr zu absolvieren.

Erstmals Probeunterricht am 21. Februar

Der Probeunterricht findet erstmals am 21. Februar 2025 nach stadtweit einheitlichen Kriterien statt. Er umfasst schriftliche Aufgaben in Deutsch und Mathematik sowie die Überprüfung von überfachlichen Kompetenzen wie Teamfähigkeit, Problemlösung und selbstständigem Arbeiten. Wer den Test besteht, wird in das reguläre Aufnahmeverfahren der Gymnasien aufgenommen.

Eltern erhalten den Anmeldebogen für den Probeunterricht am 31. Januar zusammen mit der Förderprognose ihres Kindes, die die Schullaufbahnempfehlung enthält. Die Anmeldung zum Probeunterricht muss bis zum 11. Februar erfolgen. Der Eignungsbescheid wird rechtzeitig vor dem Anmeldezeitraum für die weiterführenden Schulen (6. bis 14. März) ausgestellt. Die Organisation übernimmt die bisher besuchte Grund- oder Gemeinschaftsschule.

Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) betont, dass die Änderungen den Übergang passgenauer gestalten sollen: „Unser Ziel ist es, Kinder gezielt zu fördern und Frustrationen durch sogenannte Abschulungen zu vermeiden.“ Rund 37 Prozent der Schüler, die bislang ohne Gymnasialempfehlung ein Probejahr absolvierten, schafften es nicht.

Das sind die Änderungen ab 2026

Das Verfahren wird 2026 fortgeführt, allerdings mit neuen Kriterien. Entscheidend werden die Noten in Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache sein. Aus den letzten beiden Halbjahreszeugnissen darf die Notensumme dieser Fächer maximal 14 betragen (entspricht einem Schnitt von etwa 2,3). Auch dann bleibt die Möglichkeit eines Probeunterrichts bestehen.

Günther-Wünsch hebt hervor, dass es viele Wege zum Abitur gibt. Neben dem Gymnasium bieten auch Integrierte Sekundarschulen oder berufliche Schulen Möglichkeiten, die allgemeine Hochschulreife zu erreichen. „Es muss nicht immer der direkte Weg über das Gymnasium ab der 7. Klasse sein,“ so die Senatorin.