Berlin-Die Bewohner des Blumenviertels im Berliner Bezirk Rudow haben ein Problem. Im Gegensatz zu anderen Gebieten der Hauptstadt, ist dort zu viel Wasser vorhanden. Ob der neue Berliner Senat das Problem zu hoher Grundwasserstände lösen kann, bleibt unklar. Jedoch gibt es wohl Hoffnung, dass sich zumindest damit befasst wird: „Eine Verbandslösung wäre die günstigste Variante für alle“, sagt der Vorsitzende des Vereins Siedlungsverträgliches Grundwasser in Berlin und CDU-Abgeordnete, Olaf Schenk, der Deutschen Presse-Agentur. Am 1. September will sich Umweltstaatssekretärin Britta Behrendt (CDU) vor Ort ein Bild von der Lage machen, wie Sprecherin Britta Elm mitteilte.
Im Blumenviertel im Stadtteil Rudow gibt es schon länger Probleme mit steigendem Grundwasser – und Streit darum. Das Grundwasser hatte lange einen niedrigen Stand, weil es in einem Wasserwerk abgepumpt wurde. Seit der Wiedervereinigung wurde weniger Wasser gefördert, sodass Nässeschäden wie Risse und Schimmel an tiefen und schlecht geschützten Kellern auftraten.
Berliner Senat baute Brunnenanlage – Grundwasserprobleme kehren zurück
Der Berliner Senat hat deswegen bis Ende Juni 2022 eine Brunnenanlage zur Absenkung des Grundwassers betrieben. Gerichtlich wurde festgestellt, dass das Land die Anlage nicht länger betreiben muss. Laut Schenk sind nach der Abschaltung wieder Grundwasserprobleme aufgetreten.
Die Umweltverwaltung bot eine zentrale Lösung an. Wenn sich 200 Interessentinnen und Interessenten finden, würde das Land die Planungskosten übernehmen, die Anwohnerinnen und Anwohner den Bau und Betrieb der Anlage finanzieren. „146 Anlieger haben ihr Interesse an einer neuen zentralen Anlage bekundet“, teilte Sprecherin Britta Elm mit.
Wasserbetriebe und Berliner Senat für Planung zuständig
Statt dieser Lösung, bei der sich die Anwohnerinnen und Anwohner selbst organisieren müssten, setze sich sein Verein für die Gründung eines Verbandes ein, betont Schenk. „Diesem müssten alle etwa 3000 Anwohnerinnen und Anwohner beitreten, hätten jährlich aber nur eine geringe Gebühr im zweistelligen Bereich zu zahlen“, sagte Schenk.
Für Planung und Ausführung wären in dem Fall die Wasserbetriebe zuständig. Auch der Senat müsse sich beteiligen, da es inzwischen auch Straßenschäden gebe und somit öffentliche Infrastruktur betroffen sei. Bislang habe der Senat die Verbands-Lösung abgelehnt, mit der Begründung, dass es sich um Privatgrundstücke handele. Dies sei durch die Straßenschäden nun nicht mehr ausschließlich der Fall.



