Winter

Glatteis in Berlin: Umweltsenatorin erlaubt nun doch Einsatz von Tausalz

Wegen extremer Glätte greift Senatorin Bonde zu einer Sonderregelung. Im Laufe des Tages soll eine Abstimmung mit der Stadtreinigung erfolgen. Bürgermeister hält Weg für „geboten“.

Senatorin Bonde (CDU) erlaubt in einer Sonderregelung den Einsatz von Tausalz in Berlin.
Senatorin Bonde (CDU) erlaubt in einer Sonderregelung den Einsatz von Tausalz in Berlin.Marcus Brandt / dpa

Die Berliner Senatsverwaltung für Umwelt erlaubt den Einsatz von Auftaumitteln wie etwa Tausalz. Wie die Umweltverwaltung mitteilte, hat die zuständige Senatorin Ute Bonde (CDU) eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen.

Damit reagiert die Senatsverwaltung auf die seit Tagen anhaltende extreme Glätte in der Stadt. Die Senatsverwaltung übernehme damit „übernimmt zentral die Steuerung zur Bekämpfung der extremen und anhaltenden Glatteis-Situation“.

Auch der regierende Bürger Kai Wegner (CDU) äußerte sich in einer Pressemitteilung. Er habe, „die Verkehrssenatorin heute angewiesen, unverzüglich eine Allgemeinverfügung zu erlassen, die Privatpersonen und der BSR den Einsatz von Tausalz auf Gehwegen zur Beseitigung der Eisdecke ermöglicht.“ Trotz möglicher rechtlicher Unsicherheit hält Wegner dies in der jetzigen Situation für „geboten“. In Zukunft würde eine gesetzliche Regelung angestrebt.

Parlamentsinitiative blieb ohne Erfolg

Bereits am 12. Januar hatte Bonde das Abgeordnetenhaus aufgefordert, eine Änderung des Berliner Straßenreinigungsgesetzes auf den Weg zu bringen. Ein entsprechender Dringlichkeitsantrag der CDU wurde jedoch nicht aufgegriffen. Die SPD signalisierte zwar mittlerweile Zustimmung, doch eine Gesetzesänderung würde Wochen oder Monate dauern. Deshalb entschied sich die Senatorin nun für den exekutiven Weg.

Koordiniertes Vorgehen mit Bezirken geplant

Im Laufe des Tages soll ein Treffen mit den Bezirken sowie landeseigenen Unternehmen wie der Berliner Stadtreinigung und den Berliner Wasserbetrieben stattfinden. Ziel sei ein abgestimmtes Vorgehen und der Einsatz sämtlicher verfügbarer Ressourcen gegen die Glätte, teilte die Senatsverwaltung mit.

Bonde erinnerte zugleich daran, dass die Verantwortung für den Winterdienst auf Gehwegen laut Straßenreinigungsgesetz bei den Grundstückseigentümern liegt. Viele Hauseigentümer kämen dieser Pflicht derzeit nicht ausreichend nach.