Potsdam

Gewalttat im Oberlinhaus: Gericht setzt Kündigungsschutzklage aus

Die tatverdächtige Mitarbeiterin soll vier Menschen im Oberlinhaus getötet haben. Sie wurde gekündigt, dagegen klagt sie. Nun äußert sich das Arbeitsgericht. 

Blumen, Kerzen und Plakate liegen in der Nähe des Tatorts in Potsdam (Archivbild). 
Blumen, Kerzen und Plakate liegen in der Nähe des Tatorts in Potsdam (Archivbild). dpa/Soeren Stache

Potsdam-Mehr als drei Monate nach der Gewalttat mit vier Toten in einem Potsdamer Wohnheim für Behinderte hat das Arbeitsgericht die Kündigungsschutzklage der tatverdächtigen Mitarbeiten ausgesetzt. „Zunächst soll der Ausgang des gegen die Klägerin geführten Strafverfahrens abgewartet werden“, teilte das Arbeitsgericht am Freitag mit. „Das Gericht geht davon aus, dass das Ermittlungsergebnis Einfluss auf die Entscheidung haben wird.“ Zuerst hatte die B.Z. online berichtet. 

In dem Wohnheim der diakonischen Einrichtung Oberlinhaus waren Ende April vier Bewohner getötet und eine Bewohnerin schwer verletzt worden. Tatverdächtige ist eine Pflegekraft, die viele Jahre dort arbeitete. Sie ist derzeit in einer psychiatrischen Klinik untergebracht und soll auf ihre Schuldfähigkeit begutachtet werden. Nach ihrer Kündigung hatte ihr Anwalt Henry Timm beim Arbeitsgericht Potsdam Kündigungsschutzklage erhoben und eine Abfindung in Höhe von 81.600 Euro und Lohnfortzahlung bis Ende des Jahres verlangt. Dies hatte das Oberlinhaus strikt abgelehnt. 

Timm erklärte am Freitag auf Anfrage, er wolle die Begründung des Gerichts zunächst prüfen. „Aus meiner Sicht ist der Fall entscheidungsreif“, meinte er. Denn bei insgesamt zwei Kündigungen habe es schwere formelle Fehler gegeben. Möglich wäre es, gegen die Aussetzung des Verfahrens vor das Landesgericht zu ziehen. Das Oberlinhaus äußerte sich zunächst nicht zu der Gerichtsentscheidung.