Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern haben im Ringen um eine Krankenhausreform einen Durchbruch erzielt. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sprach nach einem Treffen mit seinen Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern am Montag in Berlin von einer „Revolution“.
Er strebt nun an, über den Sommer auch mit Beteiligung der Länderseite einen Gesetzentwurf zu erarbeiten. Ziel ist, dass die Reform zum 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Lauterbach plant demnach auch ein „Transparenzgesetz“, mit dem Daten zur Behandlungsqualität aller Kliniken veröffentlicht werden sollen. Dies werde der Bund für sich machen.
Vergütungssystem mit Pauschalen für Behandlungsfälle soll sich ändern
Die Pläne sehen im Kern vor, das Vergütungssystem mit Pauschalen für Behandlungsfälle zu ändern, um Krankenhäuser von finanziellem Druck zu immer mehr Fällen zu lösen. Daher sollen sie einen großen Anteil der Vergütung allein schon für das Vorhalten von Leistungsangeboten bekommen. Künftig sollten 60 Prozent der Kosten von Kliniken über Vorhaltepauschalen gedeckt werden. „Das nimmt den ökonomischen Druck weg“, sagte der Minister. Kleine Krankenhäuser würden nicht mehr gezwungen, so viele Leistungen zu erbringen, Krebsbehandlungen etwa würden in Spezialzentren erfolgen.
Grundlage der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen genauer definierte Leistungsgruppen der Kliniken sein - also etwa „Kardiologie“ statt grobe Bezeichnungen wie „innere Medizin“. Die Leistungsgruppen sollen einheitliche Qualitätsvorgaben etwa bei der Ausstattung, bei Personal und Behandlungserfahrungen absichern.
Lauterbach: Die Reform ist eine „Existenzgarantie für kleine Kliniken“
Die Reform sei damit auch eine „Existenzgarantie für kleine Kliniken auf dem Land“, sagte der Minister. Dies helfe auch gerade Krankenhäusern in Ostdeutschland, weil dort viele Häuser gefährdet seien, weil sie nach dem bisherigen System nicht mehr auf genügend Behandlungsfälle kämen.



