Protest

Gerichtsurteil: Pro-Palästina-Camp darf wieder vor das Kanzleramt ziehen

Die propalästinensischen Demonstrierenden können erneut ihre Zelte vor dem Kanzleramt aufschlagen, sagt das Oberverwaltungsgericht. Dabei müssen sie allerdings leise sein.

Das propalästinensischen Protestcamp im Regierungsviertel darf erneut vor dem Kanzleramt aufbauen.
Das propalästinensischen Protestcamp im Regierungsviertel darf erneut vor dem Kanzleramt aufbauen.Michael Ukas/dpa

Ein dauerhaftes Protestcamp propalästinensischer Aktivisten darf erneut vor das Kanzleramt im Berliner Regierungsviertel ziehen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einen Tag vor Ende des Zeitraums, der für das Camp angemeldet worden war. Damit hat das Gericht im Eilverfahren eine Beschwerde der Polizei gegen einen vorherigen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin zurückgewiesen. Für die Camper gelten allerdings Regeln: Sie dürfen keine lärmenden Geräte wie Lautsprecher, Trommeln oder Megaphone verwenden.

Die Aktivisten hatten das Camp Mitte Juni eingerichtet. Es ist als Versammlung angemeldet. Anfang der Woche hatte die Polizei jedoch die Verlegung an den Washingtonplatz vor dem Berliner Hauptbahnhof angeordnet. Die Demonstrienden folgten dem, ein Teilnehmer erhob jedoch Widerspruch und einen Eilantrag, dem das Verwaltungsgericht Berlin stattgegeben hatte. Zur Verhinderung des Lärms, hätten mildere Maßnahen genügt, hieß es seitens des Verwaltungsgerichts - wie etwa Lärmauflagen.

„Wir müssen die OVG-Entscheidung akzeptieren, auch wenn sie so ziemlich alle polizeilichen Maßnahmen ad absurdum führt, Wasser auf die Mühlen von Extremisten ist und gerade mit Blick auf die Auflage ruhiger zu demonstrieren, komplett polizeilichen Autorität in dieser Stadt untergräbt“, teilte der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Stephan Weh, mit. Die Polizei sei in den vergangenen Wochen mehrfach wegen Ruhestörungen vor Ort gewesen. Weh stellte die Entscheidung grundsätzlich in Frage: „Ganz grundsätzlich müssen wir uns echt fragen, ob das Verwaltungsrecht in dieser Form überhaupt noch Antworten auf die Phänomene von heute bietet.“