Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hat die Annullierung der Bürgermeisterwahl im brandenburgischen Strausberg durch den Landrat für rechtswidrig erklärt. Der parteilose Kandidat Patrick Hübner hatte im Eilverfahren gegen die Absage geklagt – und sich durchgesetzt.
„Der Antragsgegner war nicht befugt, während der Durchführung der Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters in der Stadt Strausberg die gesamte Wahl abzusagen“, teilte das Gericht mit. Die Kompetenz der Kommunalaufsicht ende am Tag vor der ersten Wahl.
Das Gericht hatte nicht über die Frage entschieden, ob es Verletzungen des Wahlrechtes gab. Wenn hier Mängel aufgetreten sind, könnten diese laut Gericht nachträglich in einem Wahlprüfungsverfahren untersucht werden. Der Landrat hätte aber nicht die Befugnis, die Wahl vorher zu annullieren.
Landrat will Urteil anfechten
Landrat Gernot Schmidt (SPD) hatte den ersten Wahlgang vom 15. Februar annulliert, nachdem von mehr als 4000 versandten Briefwahlunterlagen lediglich 2835 bei der Wahlbehörde eingegangen waren. Auffällig ist dabei, dass sich das städtische Postfach für Wahlbriefe in einer Filiale befindet, die Sieger-Kandidat Hübner selbst betreibt. Er hatte Zugang zu den Briefwahlen. Staatsschutz und Staatsanwaltschaft ermitteln gegen Unbekannt.
Der Landkreis prüft nun laut einer Sprecherin die Anfechtung vor dem Oberverwaltungsgericht. Schmidt erklärte, die Richter hätten die Verantwortung seiner Behörde nicht ausreichend berücksichtigt. Brandenburgs Innenminister René Wilke (SPD) nannte es eine „grobe Ungeschicklichkeit“, bei einer Wahl einen Dienstleister zu beauftragen, der selber kandidiere.
Stichwahl könnte verschoben werden
Hübner hatte im ersten Wahlgang 22,5 Prozent der Stimmen erhalten und lag knapp vor der zweitplatzierten Annette Binder mit 21,2 Prozent. Die für den 15. März geplante Stichwahl war infolge der Annullierung abgesagt worden.
Das Verwaltungsgericht wies darauf hin, dass eine Verschiebung der Stichwahl möglich sei, sollte der ursprüngliche Termin nicht mehr einzuhalten sein. Hübners Anwalt Mario H. Seydel forderte, die Stichwahl ohne Verzögerung abzuhalten. Hübner selbst wies den Verdacht der Wahlmanipulation zurück.


