Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat die Entlassung eines Kriminalkommissaranwärters der Berliner Polizei aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf nach zustimmenden Äußerungen zu rechten Internetbeiträgen für rechtmäßig erklärt. Einen Antrag des 21-Jährigen auf die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes lehnte das Gericht zugleich ab, wie es am Donnerstag mitteilte. Die Polizei hatte demnach festgestellt, dass der Mann zahlreiche Internetbeiträge der sogenannten Neuen Rechten verfolgt und mehrere von ihnen mit zustimmenden Zeichen versehen hatte.
Die Beiträge enthielten den Angaben zufolge „Schmähungen von Muslimen, Gleichsetzungen von Coronaschutzmaßnahmen mit der Verfolgung von Juden im Nationalsozialismus und die Verächtlichmachung von Repräsentanten der Bundesrepublik Deutschland“. Der vierte OVG-Senat bekräftigte nun, „dass allen Landesbeamten ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinn des Grundgesetzes und der Verfassung von Berlin abzuverlangen sei“.
Oberverwaltungsgericht zu rechten Posts: Beamte müssen Verfassung bejahen



