Entscheidung

Gericht: Auch russische Fahnen am 8. und 9. Mai in Berlin vorerst erlaubt

Das Verwaltungsgericht entschied, dass neben den ukrainischen auch die russischen Fahnen am 8. und 9. Mai in Berlin erlaubt sein werden. Die Polizei legt Beschwerde ein.

Die russische Fahne.  
Die russische Fahne. Christophe Gateau/dpa

Vor den Gedenktagen zum Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 hat das Verwaltungsgericht Berlin nach Angaben der Polizei auch das Zeigen von russischen Flaggen und Symbolen erlaubt. Gegen diese Entscheidung habe die Polizei jedoch Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht eingereicht, sagte eine Polizeisprecherin am Sonntag. Mit einer Entscheidung der nächsten Instanz wurde noch für denselben Tag gerechnet.

Ursprünglich hatte die Polizei ein Verbot russischer und ukrainischer Flaggen und Symbole rund um die Sowjetischen Ehrenmale in Treptow, Tiergarten und Schönholzer Heide für die Gedenktage am 8. und 9. Mai erlassen. An den beiden Tagen jährt sich das Ende des Zweiten Weltkriegs in Europa zum 78. Mal.

Die Polizei hat nichts gegen ukrainische Fahnen, aber gegen russische

Das Verwaltungsgericht hatte jedoch bereits am Freitag das Verbot ukrainischer Symbole aufgehoben. Im Eilverfahren entschied das Verwaltungsgericht jetzt auch die russische Fahne zu erlauben. Auch in diesem Fall habe das Verwaltungsgericht gegen die Allgemeinverfügung entschieden, sagte eine Polizeisprecherin. Während die Polizei die Entscheidung im Falle der ukrainischen Symbole akzeptierte, ging sie mit Blick auf die russischen Symbole in die nächste Instanz, wie es weiter hieß.

Da Russland die Ukraine angegriffen hat und beide Länder sich derzeit im Krieg befinden, waren Konflikte zum Jahrestag befürchtet worden. Die Polizei hatte ihre Allgemeinverfügung damit begründet, das „würdevolle Gedenken an die gefallenen Soldatinnen und Soldaten der damaligen Sowjetarmee“ gewährleisten zu wollen. Sie hatte neben russischen und ukrainischen Flaggen auch Symbole und Bilder sowie das Abspielen von Marsch- und Militärliedern rund um die drei Ehrenmale verboten.