Finanzen

Neuer Höchstwert: Geerbtes und geschenktes Vermögen rasant gestiegen

Deutlich mehr Geld wurde im vergangenen Jahr verschenkt oder vererbt. Dadurch steigen auch die Steuereinnahmen.

Eine Rentnerin sitzt an ihrem Schreibtisch und schreibt.
Eine Rentnerin sitzt an ihrem Schreibtisch und schreibt.Christin Klose/dpa

Bei Erbschaften und geschenktem Vermögen hat das Statistische Bundesamt im vergangenen Jahr einen neuen Höchstwert verzeichnet. Die Finanzverwaltungen des Landes veranlagten demnach im Jahr 2023 Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen in Höhe von 121,5 Milliarden Euro. Das waren 19,8 Prozent mehr als im Vorjahr – da fielen die Zahlen im Vergleich zum Jahr 2021 um 14,0 Prozent geringer aus.

Die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungssteuer erhöhte sich um 3,9 Prozent auf 11,8 Milliarden Euro, wie die Statistiker weiter mitteilten. Dabei entfielen auf die Erbschaftsteuer 7,7 Milliarden Euro und auf die Schenkungssteuer 4,1 Milliarden Euro.

Besonders Höhe der Schenkungen nahm zu

Die Vermögensübertragungen durch Schenkungen nahmen dem Statistikamt zufolge deutlich stärker zu als Übertragungen durch Erbschaften. So wurden im vergangenen Jahr Vermögensübertragungen durch Schenkungen in Höhe von 60,3 Milliarden Euro veranlagt – 44,7 Prozent mehr als im Vorjahr. Das lag vor allem an der deutlichen Steigerung des übertragenen Betriebsvermögens.

Das steuerlich berücksichtigte Vermögen durch Erbschaften und Vermächtnisse nahm im Vergleich zum Vorjahr um 2,4 Prozent auf 61,2 Milliarden Euro zu.

Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer gelten Freibeträge, deren Höhe nach dem Verhältnis des Empfängers zum Verstorbenen beziehungsweise Schenkenden gestaffelt ist. Für Ehepartner liegt dieser etwa bei 500.000 Euro. In der Statistik werden in der Regel nur solche Erbschaften, Vermächtnisse und Schenkungen erfasst, die oberhalb der Freibeträge liegen.

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