Thüringen

Gedenkstätte Buchenwald: Pro-palästinensische Aktivisten planen Aktion zum Jahrestag der Befreiung

Die Gedenkstätte Buchenwald wehrt sich gegen geplante Proteste am 81. Befreiungsjahrestag. Die Leitung spricht von „Instrumentalisierung".

Lagerzaun und Torgebaeude der KZ-Gedenkstaette Buchenwald bei Weimar.
Lagerzaun und Torgebaeude der KZ-Gedenkstaette Buchenwald bei Weimar.Maik Schuck

Pro-palästinensische Aktivisten haben für das Wochenende des 81. Jahrestags der Befreiung des Konzentrationslagers Buchenwald Aktionen in Weimar angekündigt. Die Leitung der Gedenkstätte weist die Pläne als „völlig unangemessene Instrumentalisierung" des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus zurück.

Auf dem Instagram-Account „Kufiyas in Buchenwald" riefen die Aktivisten dazu auf, am 11. und 12. April in Weimar zusammenzukommen. Man wolle sich „austauschen, bilden und unsere Forderungen deutlich machen", heißt es dort. Konkrete Details zu den geplanten Aktionen wurden bislang nicht veröffentlicht.

Die Gruppe richtet mehrere Forderungen an die Gedenkstätte: Der bewaffnete Konflikt zwischen der Hamas und Israel in Gaza solle offen thematisiert werden, palästinensische Symbole dürften in der Gedenkstätte nicht verboten werden, und es solle „keine Haus- und Sprechverbote wegen Palästina-Solidarität" oder Kritik an Israel geben.

Gedenkstättenleitung zieht klare Grenze

Die Leitung der Gedenkstätte Buchenwald reagierte mit scharfer Ablehnung. Das Andenken an die Häftlinge und die Befreiung des Lagers dürfe nicht für aktuelle politische Auseinandersetzungen vereinnahmt werden, erklärte die Gedenkstättenleitung. Gruppen, die die Hamas bejubeln und Israel das Existenzrecht absprechen, hätten keinen Platz in der Gedenkstätte.

Der Konflikt um palästinensische Symbole an der Gedenkstätte ist nicht neu. Kufiyas – weithin als Palästinensertücher bekannt – gelten als Symbol pro-palästinensischer Bewegungen. Bereits zum 80. Jahrestag der Befreiung im Jahr 2025 hatte eine Pro-Palästina-Aktivistin vor Gericht versucht, sich den Zugang zur Gedenkstätte mit einem solchen Tuch zu erstreiten. Die Klage blieb erfolglos.