Verkehr

Bahnstreik am Dienstag: Das ist der Notfahrplan der Berliner S-Bahn

Fahrgäste der Bahn müssen sich auch in Berlin auf Einschränkungen einstellen. Die S-Bahn hat einen Notfahrplan eingerichtet. Alle Infos zum neuen GDL-Warnstreik.

Die S-Bahn fährt am Dienstag nur mit Notfahrplan.
Die S-Bahn fährt am Dienstag nur mit Notfahrplan.Monika Skolimowska/dpa

Die Lokführergewerkschaft GDL tritt erneut in Streik: Von Dienstag, 12. März, 2 Uhr bis Mittwoch, 13. März, 2 Uhr ist der Personenverkehr betroffen. Das teilte die GDL am Sonntagabend mit – und machte damit ihre Drohung wahr, Streiks nicht mehr 48 Stunden vor Beginn anzukündigen.

Die Berliner S-Bahn veröffentlichte am Montag einen Notfahrplan, damit Fahrgäste trotzdem ans Ziel kommen können. Die geplanten Verbindungen im Überblick:

Auf folgenden Linien wurde ein Notfahrplan eingerichtet:
  • S1: Birkenwerder <> Nordbahnhof im 60-Minuten-Takt
  • S2: Bernau <> Anhalter Bahnhof im 60-Minuten-Takt
  • S25: Hennigsdorf <> Nordbahnhof im 60-Minuten-Takt
  • S3: Erkner <> Ostbahnhof im 60-Minuten-Takt
  • S46: Königs Wusterhausen <> Bundesplatz im 60-Minuten-Takt
  • S5: Strausberg Nord <> Ostbahnhof im 40-Minuten-Takt
  • S9: Flughafen BER <> Friedrichstraße im 20-Minuten-Takt
  • Die Linien S25, S26, S41, S42, S45, S47, S7, S75, S8 und S85 verkehren nicht.
Zusätzlich gibt es auf diesen Linien einen Ersatzverkehr mit Bussen:
  • Bus S2: Blankenfelde <> Südkreuz
  • Bus S25: Teltow Stadt <> Lichterfelde Ost

Die BVG wird nicht bestreikt. Busse, Trams und U-Bahnen werden in Berlin am Dienstag wie gewohnt verkehren. Fahrgäste müssen allerdings mit volleren Fahrzeugen und längeren Wartezeiten rechnen, teilte die BVG mit.

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Streik der GDL am Dienstag: Notfahrplan auch im Fernverkehr geplant

Auch der Fernverkehr ist von dem GDL-Streik betroffen. Dafür arbeitet die Bahn derzeit zwar ebenfalls an einem Notfallplan, zahlreiche Verbindungen dürften dennoch von Ausfällen sein.

Die Deutsche Bahn traf für diesen Fall erneut Sonderkulanz-Regelungen, die etwa auch das Vorverlegen einer im Streikzeitraum geplanten Fahrt möglich machen. Wer unterwegs strandet, hat bei Verspätungen von mehr als einer Stunde oder Zugausfällen Anspruch auf Mahlzeiten und Erfrischungen in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit. Diese Rechte haben betroffene Fahrgäste im Einzelnen:

Wegen Streik: Zug fährt nicht

Fährt der Zug nicht oder wird absehbar mindestens 60 Minuten verspätet am Ziel sein, kann man den Ticketpreis zurückverlangen. Man hat aber auch die Möglichkeit, die Reise zu einem späteren Zeitpunkt anzutreten oder fortzusetzen, wobei man auch eine andere, vergleichbare Verbindung zum Zielort wählen kann. 

Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) hat unter soep-online.de/rechte-bahnreisen in übersichtlicher Form wichtige Rechte Bahnreisender aufgeschlüsselt – beispielsweise auch, wann Sie sich ein Fernbus-Ticket kaufen und sich die Ausgaben dafür im Nachgang von dem Bahnunternehmen zurückholen können.

Zug fährt nicht mehr weiter wegen GDL-Warnstreik

Wer unterwegs strandet, hat bei Verspätungen von mehr als einer Stunde oder Zugausfällen Anspruch auf Mahlzeiten und Erfrischungen in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit. Ist klar, dass es an einem Tag nicht mehr weitergeht, muss das Bahnunternehmen für eine Unterbringung in einem Hotel oder in einer „anderweitigen Unterkunft“ (laut EU-Regeln) sorgen und den Transfer dorthin organisieren. Wer auf eigene Faust ein Hotelzimmer bucht, sollte sich vorher von der Bahn bestätigen lassen, dass keine Weiterfahrt möglich ist und sie nicht mit einer Unterkunft helfen kann.

Entschädigung bei Verspätung – Flug wegen Streik verpasst

Die gibt es auch bei Streiks. Kommt der Zug mehr als eine Stunde zu spät am Ziel an, kann man 25 Prozent des Fahrpreises verlangen, bei mehr als zwei Stunden sind es 50 Prozent. Laut söp besteht der Anspruch auf die Verspätungsentschädigung auch dann, „wenn die verspätete Ankunft am Zielort durch eine in Anspruch genommene Alternativbeförderung erfolgt“. Das heißt im Klartext: Wer sein Zugticket wegen eines Zugausfalls zu einem späteren Zeitpunkt nutzt, dem stehen demnach 50 Prozent Erstattung zu.

Wichtig: Droht man durch einen Zugausfall einen gebuchten Flug zu verpassen, haftet die Bahn nicht für mögliche Folgekosten!