Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat gestern den Einspruch Israels gegen die laufenden Ermittlungen abgelehnt. Der Gaza-Krieg zwischen Oktober 2023 und Oktober dieses Jahres stellt laut Gericht keine „neue Situation“ dar, wie Israel argumentiert hatte. Damit sei der Chefankläger auch nicht zu einer Neuauflage des Verfahrens gegen Israel verpflichtet.
Die Entscheidung der Berufungskammer fiel mit einer Mehrheit von drei zu zwei Richtern. Das Gericht bestätigte damit das Urteil der Vorinstanzen. Alle Ermittlungen sowie die Haftbefehle gegen israelische Politiker bleiben somit in Kraft.
Argumente Israels abgelehnt – keine neue Qualität des Konfliktes
Israel argumentierte, dass das Ausmaß des Konflikts nach dem 7. Oktober 2023 eine grundlegende Veränderung der politischen und militärischen Lage darstellt. Entsprechend hätte ein neues Verfahren begonnen werden müssen. Israel, das die Zuständigkeit des Gerichtes ablehnt, hätte somit auch die Ermittlungen sowie alle verhängten Haftbefehle erneut anfechten können.
Die Richter wiesen diese Auffassung zurück. Sie stellten fest, dass keine wesentliche Änderung der Situation eingetreten sei. Die seit 2014 laufenden Ermittlungen beträfen immer denselben Konflikttyp, dieselben Gebiete und dieselben mutmaßlichen Konfliktparteien.
Aus Sicht des Gerichtes sind alle Vergehen seither vom laufenden Mandat abgedeckt. Damit blieben auch die im November 2024 erlassenen Haftbefehle gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu und den ehemaligen Verteidigungsminister Yoav Gallant bestehen. Beide Politiker werden unter anderem aufgrund ihrer mutmaßlichen Verantwortung für Kriegsverbrechen angeklagt.
Humanitäre Krise in Gaza verschärft sich trotz Waffenruhe
Während das juristische Verfahren fortschreitet, hat sich die humanitäre Lage im Gazastreifen laut Hilfsorganisationen nicht verbessert. Trotz eines am 10. Oktober in Kraft getretenen Waffenstillstands gehen die Kampfhandlungen weiter.


