Berlin-Die Bundesregierung strebt an, die geplante Gaspreisbremse zur Entlastung von Gaskunden früher wirken zu lassen. Sie soll für private Haushalte zum 1. März 2023 eingeführt werden, wie aus einem Beschlussvorschlag des Bundeskanzleramts für die Ministerpräsidentenkonferenz am Mittwoch hervorgeht. Dieser lag der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag vor. Weiter heißt es: „Eine Rückwirkung zum 1. Februar 2023 wird angestrebt.“
Weiterhin heißt es in dem Papier, die Strompreisbremse solle zum 1. Januar 2023 entlastend wirken. Aus den Mitteln des sogenannten Abwehrschirms solle zudem eine Härtefallregelung finanziert werden. Damit sollen Hilfsprogramme finanziert werden für Bereiche, in denen trotz der Strom- und Gaspreisbremse finanzielle Belastungen bestehen, die von den Betroffenen nicht ausgeglichen werden können. Hierfür sehe der Bund insgesamt 12 Milliarden Euro vor.



