Der ab dem Schuljahr 2026/2027 geltende Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen kann nach Einschätzung vieler Schulleitungen nicht überall eingelöst werden. Das geht aus einer repräsentativen Forsa-Umfrage unter 1312 Schulleitungen hervor, die im Auftrag des Verbands Bildung und Erziehung (VBE) durchgeführt wurde.
Eltern haben ab Herbst diesen Jahres Anspruch auf eine tägliche Betreuung ihrer Kinder von acht Stunden täglich. Das umfasst in der Schulzeit auch den Unterricht. Die konkrete Umsetzung differiert aber in den Bundesländern erheblich. Kommunen erwarten eine deutliche Zunahme der Kinder in Ganztagsbetreuung. Der Rechtsanspruch soll schrittweise bis zum Schuljahr 2029/30 für die Klassen eins bis vier gelten, beginnend mit den diesjährigen Erstklässlern.
Nach der Studie gehen 67 Prozent der befragten Grundschulleitungen davon aus, dass ihre Schule allen neu eingeschulten Kindern ein Ganztagsangebot machen kann. 25 Prozent bezweifeln dies, acht Prozent trauen sich keine Einschätzung zu.
Warnung vor Qualitätsverlust bei der Betreuung
„Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung kann zum momentanen Zeitpunkt nicht überall eingelöst werden“, erklärte VBE-Bundesvorsitzender Tomi Neckov. Bei einer Umsetzung zum Schuljahr 2026/2027 drohten „herbe Probleme mit der Qualität des Angebots“. Der Anspruch suggeriere pädagogische Förderung, während häufig lediglich Betreuung organisiert werde.
Als Hauptgründe für die Schwierigkeiten nennen die Schulleitungen fehlende Räumlichkeiten und Fachpersonal. Nur neun Prozent sehen mangelnde Nachfrage als Problem.
Situation Ganztagsschulen in Berlin
In Berlin ist die Situation ambivalent. Einerseits gibt es flächendeckende Ganztagsangebote schon seit einigen Jahren. Den meisten Eltern kann ein Angebot unterbreitet werden. Allerdings gibt es in einigen Bezirken einen Mangel an Plätzen. Auch schwankt die Qualität der Angebote. (mit AFP)


