Anklage wegen Totschlags

Fünfjährige Anissa in Berliner Park erstochen – Prozess gegen Babysitter beginnt

Im Februar wird ein kleines Mädchen im Bürgerpark Pankow getötet. Die Polizei fasst schnell einen Verdächtigen – den Babysitter. Kann im Prozess gegen ihn das Motiv geklärt werden?

Blumen und Kerzen liegen nach der Tat an einem Baum im Bürgerpark Pankow.
Blumen und Kerzen liegen nach der Tat an einem Baum im Bürgerpark Pankow.Paul Zinken/dpa

Warum musste ein fünfjähriges Mädchen im Februar dieses Jahres in Berlin sterben? Diese Frage ist auch fast sechs Monate nach dem gewaltsamen Tod von Anissa ungeklärt. Die Staatsanwaltschaft geht jedoch davon aus, dass ein junger Mann, dem das Kind an einem Nachmittag anvertraut worden war, es getötet hat. Am heutigen Dienstag beginnt der Prozess gegen den inzwischen 20-Jährigen vor dem Landgericht Berlin. Die Anklagebehörde wirft ihm Totschlag vor. Siebenmal soll er mit einem Messer auf die Fünfjährige eingestochen haben. Sein Motiv? Unklar. Bislang hat sich der Angeklagte nach Justizangaben nicht zu den Vorwürfen geäußert.

Der junge Mann war am 21. Februar am Rande des Bürgerparks Pankow festgenommen worden – kurze Zeit, nachdem das vermisst gemeldete Mädchen leblos in einem Gebüsch aufgefunden worden war. Seitdem befindet sich der 20-Jährige, der nach Behördenangaben deutscher und türkischer Staatsangehöriger ist, in Untersuchungshaft. Es handelt sich um einen Freund der Familie des Opfers.

Tatverdächtiger sollte er auf Anissa und weitere Kinder aufpassen

Am Tattag sollte er laut Zeugen zwischenzeitlich auf Anissa und seine drei jüngeren Geschwister auf einem Spielplatz nahe dem Park aufpassen. Von dort sei er dann mit der Fünfjährigen weggegangen, angeblich weil das Kind zur Toilette musste. Etwas später sei der junge Mann allein zurückgekommen.

Laut Ermittlungen soll er Anissa zunächst aus den Augen verloren und gesucht haben. Nachdem er das Kind wiedergefunden hatte, habe er es mutmaßlich durch mehrere Messerstiche getötet, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Das Mädchen starb im Krankenhaus.

Das Gericht ließ die Anklage gegen den 20-Jährigen zu, der keinen Beruf erlernt hat. Bislang sind nach Angaben einer Gerichtssprecherin insgesamt 16 Termine anberaumt für den Prozess, ein Urteil könnte demnach am 10. November gesprochen werden. Die Anklage benennt 25 Zeuginnen und Zeugen. Ob davon bereits am ersten Verhandlungstag jemand gehört wird, war zunächst offen. Die Familie des getöteten Mädchens ist mit einer Nebenklage vertreten.

Im Prozess geht es auch um eine weitere Anklage gegen den Tatverdächtigen

Der Angeklagte soll aus schwierigen Verhältnissen stammen und ist auch strafrechtlich schon aufgefallen. Im Prozess geht es auch um eine weitere Anklage, die zwei Vorfälle im Jahr 2021 nennt. So soll er im Oktober mit seinem jüngeren Bruder in einer S-Bahn Fahrgäste belästigt haben. Im Dezember soll er dann ohne Führerschein einen Autounfall verursacht und Unfallflucht begangen haben.

Weil der Beschuldigte zur Tatzeit Heranwachsender war, ist eine Jugendkammer des Landgerichts für den Fall zuständig. Bei Verdächtigen zwischen 18 und unter 21 Jahren haben die Richter bei einer Verurteilung die Wahl, ob diese nach Erwachsenenstrafrecht oder Jugendstrafrecht erfolgt. Entscheidend dafür ist der Entwicklungsstand beziehungsweise die geistige Reife des Betroffenen.