Berlin

Flussbad in der Spree: Streit um Wasserqualität geht weiter

Das geplante Flussbad in der Spree an der Berliner Museumsinsel sorgt erneut für Diskussionen. Jetzt gibt es ein neues Gutachten zu einem dauerhaften Badebetrieb.

Nach den Plänen des Flussbad-Vereins soll an der Museumsinsel eine Badestelle entstehen.
Nach den Plänen des Flussbad-Vereins soll an der Museumsinsel eine Badestelle entstehen.snapshot-photography/ T.Seeliger via www.imago-images.de

Die Verwirklichung eines öffentlichen Flussbads im Spreekanal an der Museumsinsel bleibt weiterhin ungewiss. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) teilt nach Auswertung eines aktuellen Gutachtens mit, es könne ein dauerhafter Badebetrieb wegen der bestehenden mikrobiellen Belastung des Wassers nicht befürwortet werden. Demnach bestehe beim Schwimmen im Spreekanal ein „dauerhaft erhöhtes Risiko für die Gesundheit“. Diese Einschätzung teilte das Lageso bereits Mitte Dezember den zuständigen Senatsbehörden und dem Flussbad-Verein schriftlich mit, wie der RBB berichtet.

Laut Lageso bestätigt das Gutachten eine „grundsätzlich erhöhte mikrobielle Belastung“. Ursache seien Einleitungen aus der Kanalisation, die das Spreewasser beeinträchtigen. Der Spreekanal sei laut Lageso mit einer „nachweislich höheren Belastungssituation“ konfrontiert als andere offizielle Badegewässer in Berlin. Auch an Tagen mit besserer Wasserqualität sehe die Behörde einen Grundzustand, der umfangreiche zusätzliche Maßnahmen voraussetze, um das Baden zu ermöglichen.

Flussbad-Verein setzt auf tagesaktuelles Monitoring der Wasserqualität

Der Flussbad-Verein widerspricht dieser Einschätzung. In einer Stellungnahme verweist er darauf, dass das Gutachten seiner Ansicht nach die bisherigen Pläne nicht infrage stelle. Die Verantwortlichen argumentieren, für sicheres und legales Baden in der Spree sei eine Einstufung als offizielles EU-Badegewässer nicht zwingend erforderlich – auch wenn diese wünschenswert wäre. Stattdessen setzt der Verein auf ein tagesaktuelles Monitoring der Wasserqualität und verweist auf internationale Beispiele wie Paris und Kopenhagen, wo das Schwimmen in Flüssen mit ähnlichen Systemen erlaubt wird. Ein Vereinsvertreter erklärte gegenüber dem RBB, dass mit dem vorgeschlagenen Prognosesystem das Schwimmen nur an Tagen mit ausreichender Wasserqualität zugelassen werden solle.

Als Grundlage für die unterschiedlichen Bewertungen dient das Gutachten des Kompetenzzentrums Wasser Berlin (KWB), das sowohl klassische Untersuchungen nach der Badegewässerverordnung als auch eine sogenannte quantitative Risikoanalyse (QMRA) durchgeführt hat. QMRA berechnet auf Basis von Messwerten die Infektionswahrscheinlichkeit beim Baden. Studienleiter Wolfgang Seis erklärt, dass an Tagen ohne Mischwassereinleitung, also bei Trockenwetter, die Krankheitswahrscheinlichkeiten im Bereich einer guten bis ausreichenden Wasserqualität liegen, so der RBB. Nach seinen Worten wäre das Baden an vielen Tagen möglich, wenngleich die Wasserqualität schlechter sei als an den Außenstellen der Unteren Havel. Das vom Verein vorgeschlagene Monitoring-Modell hält Seis bei Trockenwetter für geeignet, das Projekt zu ermöglichen.

„Ärgerlicher Berliner Sonderweg“

Der Verein bleibt nach dem Bekanntwerden der Lageso-Stellungnahme bei seinem Kurs und kritisiert einen „ärgerlichen Berliner Sonderweg“, der seiner Meinung nach für Verwirrung sorge. Es werde der Eindruck erweckt, nur ein EU-Badegewässerstatus ermögliche sicheres Schwimmen, was aus Sicht des Vereins nicht zutreffe. Das zentrale Problem sei weniger die Wasserqualität als vielmehr das mangelnde Engagement des Senats.

Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt stellt sich in einer ersten Reaktion hinter das Lageso. Sie betont, dass für ein sicheres und unbedenkliches Baden, insbesondere für vulnerable Gruppen, sehr weitgehende Maßnahmen nötig wären, die derzeit nicht zu leisten seien. Dazu zählten laut Verwaltung unter anderem unterirdische Stauraumlösungen zur Rückhaltung von Mischwasser bei Starkregen. Zusätzlich werden baurechtliche und bundesrechtliche Bedenken ins Feld geführt: Die Spree ist eine Bundeswasserstraße, und in Brückennähe gilt generell ein Badeverbot.