Justiz

Verfassung geändert: EU leitet Verfahren wegen Vertragsverletzung gegen die Slowakei ein

Die EU-Kommission geht rechtlich gegen die Slowakei vor. Hintergrund ist eine Verfassungsänderung, mit der Bratislava in bestimmten Bereichen nationales Recht über EU-Recht stellt.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (l) und die EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas kommen zu einer Sitzung im EU-Hauptquartier.
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (l) und die EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas kommen zu einer Sitzung im EU-Hauptquartier.Virginia Mayo/AP/

Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Slowakei eingeleitet. Wie die Kommission am Freitag in Brüssel mitteilte, geht es um eine im September erfolgte Änderung der slowakischen Verfassung, die in bestimmten Bereichen nationales Recht über EU-Recht stellt. Die Verfassungsänderung war Teil einer Maßnahme zur Einschränkung der Rechte von LGBTQ-Menschen in dem osteuropäischen Land. Die englische Abkürzung LGBTQ steht für lesbisch, schwul, bisexuell, transgender und queer.

Die Slowakei habe damit gegen „grundlegende Prinzipien“ des EU-Rechts verstoßen, insbesondere gegen „die Prinzipien des Vorrangs, der Autonomie, der Effektivität und der einheitlichen Anwendung“ dieses Rechts, hieß es in einer Mitteilung der Kommission.

Verfassungsänderung auf Initiative von Robert Fico

Die Slowakei hatte auf Initiative ihres nationalistischen Regierungschefs Robert Fico die Verfassung dahingehend geändert, dass künftig bis auf seltene Ausnahmen nur noch verheiratete Paare ein Kind adoptieren dürfen. Dass eine Ehe in der Slowakei nur zwischen einem Mann und einer Frau möglich ist, war bereits während Ficos früherer Amtszeit als Regierungschef im Jahr 2014 festgelegt worden. Außerdem wurde nun festgeschrieben, dass die „Souveränität“ der Slowakei in „kulturellen und ethischen Fragen“ Vorrang vor EU-Recht habe.

Nationale Zuständigkeiten höben nicht die Pflicht auf, die grundlegenden Prinzipien des EU-Rechts einzuhalten, erklärte die EU-Kommission. Die slowakischen Behörden seien darauf bereits vor der Verfassungsänderung hingewiesen worden, hieß es weiter. Bratislava hat nun zwei Monate Zeit, um auf die Einwände der Kommission zu antworten.