Ab dem 1. September müssen sich E-Scooter-Nutzer und -Anbieter auf neue Regeln der Senatsverkehrsverwaltung einstellen. Wie der Tagesspiegel berichtet, dürfen die Fahrzeuge künftig nur noch gemäß einer Sondernutzungserlaubnis aufgestellt werden. Das bedeutet in erster Linie, dass E-Scooter und Sharing-Räder künftig so stehen müssen, „dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder, mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt oder sonst die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigt wird“.
Dementsprechend muss auf Gehwegen eine Restwegbreite von mindestens 2,30 Metern unverstellt bleiben. Die Anbieter müssen überdies elektronische Parkverbotszonen einrichten. Im Radius von 100 Metern dürfen die Fahrzeuge dann nicht abgestellt werden. Über eine kostenlose Hotline sollen Zuwiderhandlungen gemeldet werden.
- vor Zugängen zu Gebäuden und Bahnstationen
- im Haltestellenbereich von Bussen und Trams
- an Querungshilfen für Fußgänger
- weniger als zehn Meter von Kreuzungen entfernt
- auf Brücken
- in Fußgängerzonen
- auf Friedhöfen
- in Grünanlagen
Mehrere Vereinigungen halten die Regelung allerdings für nicht umsetzbar. So schreibt eine Facharbeitsgruppe der Senatsverkehrsverwaltung, der auch Vertreter mehrerer anderer Behörden angehören: „Die Regelungen sind unter diesen Umständen nicht durchsetzbar und daher wirkungslos.“ Die Fußgängervereinigung FUSS e.V. kritisiert die mutmaßliche Folgenlosigkeit der Regeln. Hielten sich die Anbieter nicht an die Vorgaben, seien keine Bußgelder oder dergleichen vorgesehen.



