Die Einbürgerungsbehörden in Brandenburg kommen mit der Bearbeitung von Anträgen auf die deutsche Staatsangehörigkeit nicht hinterher. Zum Jahresende 2025 waren landesweit 11.143 Einbürgerungsanträge anhängig, wie aus einer Antwort von Innenminister René Wilke (SPD) auf eine Kleine Anfrage des SPD-Abgeordneten Andreas Noack hervorgeht.
Zwar schlossen die Behörden im vergangenen Jahr 4.695 Verfahren mit der Aushändigung einer Einbürgerungsurkunde ab – rund ein Fünftel mehr als im Vorjahr. Gleichzeitig gingen jedoch 6.848 neue Anträge ein, sodass der Rückstau weiter anwächst.
Besonders angespannt ist die Lage in Potsdam, wo Ende 2025 insgesamt 2.717 Anträge unbearbeitet waren – mit Abstand der höchste Wert im Land. An zweiter Stelle folgt die Region Cottbus/Spree-Neiße mit 1.196 offenen Verfahren. Auch Dahme-Spreewald (986) und Barnim (894) verzeichnen erhebliche Rückstände.
Das Innenministerium verweist auf die 2024 in Kraft getretene Reform des Staatsangehörigkeitsrechts, die zu einem deutlichen Anstieg der Antragszahlen geführt habe. Die generelle Zulassung der Mehrstaatigkeit habe viele Menschen erstmals zur Antragstellung bewogen. Die inzwischen wieder abgeschaffte Möglichkeit einer Einbürgerung bereits nach drei Jahren sei zusätzlich ein Antrieb gewesen.
Mehr Personal, aber keine Entlastung in Sicht
Als Gegenmaßnahme haben die Landkreise und kreisfreien Städte laut Ministerium ihren Personaleinsatz von 2023 auf 2024 um rund 46 Prozent und von 2024 auf 2025 um weitere 17 Prozent erhöht. Dennoch wächst der Berg offener Anträge weiter.
Das Ministerium begründet dies mit der Komplexität der Verfahren: Identitätsklärung, Sicherheitsüberprüfungen, Feststellung von Deutschkenntnissen und die Prüfung der Lebensunterhaltssicherung erforderten umfangreiches Verwaltungshandeln unter Beteiligung zahlreicher weiterer Behörden. Besonders bei Antragstellern mit Fluchthintergrund gestalte sich die Identitätsklärung „häufig sehr schwierig und langwierig“, so das Ministerium unter Verweis auf mehrere Verwaltungsgerichtsurteile.
Neun der siebzehn Staatsangehörigkeitsbehörden im Land nutzen inzwischen den digitalen Onlinedienst „Digitale Einbürgerung“, weitere bereiten die Einführung vor. Ob diese Maßnahmen ausreichen, um den Antragsstau abzubauen, bleibt offen. Die statistischen Auswertungen für das Jahr 2025, die erstmals auch abgelehnte Anträge erfassen, werden voraussichtlich im Juni 2026 veröffentlicht. (mit dpa)


